Dienstag, 16. April 2024
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Auch Grüne für Rehabilitierung und Entschädigung verurteilter Schwuler

Für Bundesrätin Ewa Dziedzic ist die derzeitige Gesetzeslage ein "absoluter Hohn"

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Nach SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim fordert nun auch die Grüne Bundesrätin Ewa Dziedzic eine umfassende Rehabilitierung und Entschädigung schwuler Männer, die wegen ihrer sexuellen Orientierung zu teils langen Haftstrafen verurteilt wurden.

Nach der Einigung in Deutschland bekommt die Forderung auch in Österreich Aufwind

Auslöser für die Forderungen der beiden Politiker war ein Beschluss der deutschen Bundesregierung. Dort sollen Verurteilungen nach Paragraf 175, der männliche Homosexualität unter Strafe stellte, pauschal aufgehoben werden. Die Opfer haben dann Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

Eine ähnliche Regelung in Österreich fordern nun auch Dziedzic und Jarolim. Der SPÖ-Justizsprecher bezieht sich mit seiner Forderung auch auf jene Fälle, die durch Paragraf 129 I lit. b des bis 1975 gültigen österreichischen Strafgesetzes von 1852 verurteilt wurden. Dieser Paragraf war das österreichische Gegenstück zu Paragraf 175 in Deutschland und bestrafte jede Art von Homosexualität, auch unter Frauen, mit schwerem Kerker bis zu fünf Jahren.

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Noch 211 Urteile nach Paragraf 209, die noch nicht aufgehoben wurden

Dziedzic konzentriert sich in ihren Forderungen auf jene Männer, die nach Paragraf 209 des Strafgesetzbuchs (StGB) verurteilt wurden. Dieser war von 1975 bis August 2002 in Kraft. Er sah ein unterschiedliches Mindestalter für Sex zwischen Heterosexuellen und Lesben mit 14 Jahren und Schwulen mit 18 Jahren vor. „In Österreich gibt es noch 211 Verurteilungen nach dem Sonderstrafgesetz, die nicht aufgehoben wurden“, erklärt Dziedzic. Betroffenen drohten bis zu sechs Jahren Gefängnis.

Zwar hat auch das österreichische Parlament beschlossen, den Opfern dieser Paragrafen prinzipiell Gerechtigkeit zukommen zu lassen. Wer in Österreich nach den Paragrafen 129 I lit. b oder 209 verurteilt wurde, kann diese Verurteilung nur tilgen, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Eine finanzielle Entschädigung für die Verurteilung ist überhaupt nicht vorgesehen.

Dass Betroffene einen Antrag auf Tilgung ihres Urteils stellen müssen, ist für Dziedzic „absoluter Hohn“

„Die aktuelle Gesetzeslage sieht vor, dass jeder Betroffene selbst einen Antrag auf Tilgung stellen muss – das ist ein absoluter Hohn“, ärgert sich Dziedzic. Auch, dass es in Österreich keine Entschädigung für die Opfer gibt, kann die Bundesrätin der Grünen nicht verstehen: Die Bundesregierung weigere sich, „die Betroffenen zu rehabilitieren und Schadenersatz zu bezahlen“.

Das soll sich ändern: „In Deutschland ist allen Fraktionen klar, dass es hier eine Wiedergutmachung braucht. Wir Grüne werden uns dafür einsetzen und bringen eine Parlamentarische Anfrage ein“, kündigt Dziedzic an.

Unterstützung bekommt sie dafür von SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. Auch er setzt sich für eine  Rehabilitation nach deutschem Vorbild ein. „Eine echte Rehabilitation bedeutet, solche Verurteilungen automatisch aufzuheben“, so der SPÖ-Justizsprecher vor einigen Tagen. Hier das deutsche Vorbild zu übernehmen, sei „ein wichtiges Symbol, dass wir frühere Verurteilungen aufgrund dieser Paragrafen als moralisches Unrecht sehen“.

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