Freitag, 19. April 2024
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Keine Entschädigung für verurteilte Schwule in Österreich

Justizminister Wolfgang Brandstätter lässt SPÖ-Anfrage im Parlament abblitzen

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Die Rehabilitierung und Entschädigung Homosexueller wird in Österreich nicht weiter diskutiert werden. Das hat Justizminister Wolfgang Brandstetter von der ÖVP am Donnerstag im Rahmen einer Fragestunde des Nationalrats klargemacht.

Brandstetter sieht keinen Bedarf für volle Rehabilitierung verurteilter Schwuler

So wollte SPÖ-Abgeordneter Harald Troch im Rahmen der Fragestunde wissen, ob die volle Rehabilitierung von Homosexuellen, die nur wegen ihrer sexuellen Orientierung verurteilt wurden, geplant sei. Doch Brandstetter sieht hier keinen neuen Regelungsbedarf. Er verwies auf das kürzlich beschlossene „Bundesgesetz zur Tilgung von Verurteilungen nach §§ 129 I, 129 I lit. b, 500 oder 500a Strafgesetz 1945 sowie §§ 209 oder 210 Strafgesetzbuch“ und die darin enthaltene Verurteilung jeder Form der Diskriminierung.

Zuletzt hatten SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim und die Grüne LGBT-Sprecherin Ewa Dziedzic gefordert, sich wieder um das Thema anzunehmen. Grund war ein Beschluss der deutschen Bundesregierung: Dort bekommen Männer, die wegen ihrer Homosexualität im Gefängnis waren, eine Entschädigung, die Verurteilungen werden aus den Akten gestrichen.

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Verurteilungen werden nur auf Antrag getilgt, Entschädigung gibt es keine

Anders die Situation in Österreich: Hier hat der Nationalrat Mitte Dezember 2016 ein Gesetz beschlossen, nach dem die entsprechenden Verurteilungen „auf Antrag durch gerichtlichen Beschluss zu tilgen“ sind, also nicht automatisch aufgehoben werden. Entschädigungen für erlittenes Unrecht oder eine Entschuldigung sind nicht vorgesehen.

Das wollten Jarolim und Dziedzic ändern. „Eine echte Rehabilitation bedeutet, solche Verurteilungen automatisch aufzuheben“, so der SPÖ-Justizsprecher. Die Bundesregierung weigere sich, „die Betroffenen zu rehabilitieren und Schadenersatz zu bezahlen“, ärgert sich Dziedzic. Den beiden Politikern schwebt eine ähnliche Regelung wie in Deutschland vor. Doch daraus wird sich bis zur nächsten Wahl nichts ändern – die ÖVP scheint kein Interesse zu haben, das Thema wieder anzufassen.

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