Donnerstag, 28. März 2024
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USA: Diskriminierung von LGBT am Arbeitsplatz rechtswidrig

Berufungsgericht gab einer Klägerin recht, die angeblich wegen ihrer Homosexualität gefeuert wurde

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In den USA hat zum ersten Mal ein Gericht die Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund der sexuellen Orientierung für unzulässig erklärt.

Lesbische Lehrerin wurde bei Beförderungen übergangen und schließlich entlassen

Geklagt hatte die lesbische Lehrerin Kimberly Hively aus dem US-Bundesstaat Indiana. So heißt es in der Klage, sie sei von ihrem Arbeitgeber, dem Ivy Tech Community College, wiederholt bei Beförderungen übergangen und schließlich entlassen worden, nachdem bekannt geworden war, dass sie lesbisch ist: Sie hatte ihre Freundin auf dem Parkplatz der Schule geküsst.

Das Community College weist diese Vorwürfe zurück. Es verweist auf seine internen Vorschriften, nach denen eine Benachteiligung aufgrund der sexuellen Orientierung verboten ist.

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Gericht gibt der Frau recht: Diskriminierung von Nicht-Heterosexuellen am Arbeitsplatz ist untersagt

Nun hat das Bundesberufungsgericht in Chicago der Klägerin mit acht zu drei Stimmen recht gegeben. Die Argumentation der Richtermehrheit: Die Erwartung, dass eine Frau heterosexuell sei, ist ein Geschlechsklischee. Deshalb sei die Diskriminierung von Nicht-Heterosexuellen Geschlechterdiskriminierung und damit nach Bundesrecht untersagt.

Die Klage unterscheide sich „nicht von anderen Klagen von Frauen, die in traditionell männlichen Arbeitsplätzen keine Anstellung erhalten, etwa bei der Feuerwehr, im Baugewerbe oder bei der Polizei“, so die Richtermehrheit. Die Entscheidung ist überraschend, gilt das Bundesberufungsgericht in Chicago doch eher als konservativ.

Auch konservativer Richter unterstützt Urteil: „Diskriminierung von Frauen ist immer verboten“

So gehörte auch Richter Richard Posner, der noch vom konservativen US-Präsidenten Ronald Reagan ernannt wurde, dem Senat an – und er entschied zugunsten der Klägerin: „Ich verstehe nicht, warum die Entlassung einer Frau, nur weil sie zu einer Teilgruppe von Frauen – nämlich Lesben – gehört, weniger geschlechterdiskriminierend sein soll als die Entlassung einer Frau, weil sie eine Frau ist“, sagte er nach dem Urteil.

Die unterlegenen Richter warfen ihren Kollegen vor, ihre Befugnisse mit der Neuinterpretation der Gesetze überschritten zu haben. Denn mit dem Urteil brach das Bundesberufungsgericht mit der jahrzehntelangen Rechtspraxis. Bisher haben die Gerichte in ähnlichen Urteilen darauf hingewiesen, dass im Civil Rights Act nicht ausdrücklich von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans-Menschen die Rede sei. Das Gesetz aus dem Jahr 1964 wurde ursprünglich zum Schutz von Afroamerikanern erlassen.

Eine Anrufung des Obersten Gerichtshofs der USA sei nicht geplant, so die Streitparteien. Experten gehen aber davon aus, dass das Höchstgericht in naher Zukunft über einen ähnlichen Fall entscheiden muss.

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