Mittwoch, 24. April 2024
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Partner mit HIV infiziert: 15 Monate Haft

Erst beim vierten Anlauf erschien der Angeklagte vor der Richterin

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In Kärnten ist ein 51-jähriger Mann am Landesgericht Klagenfurt zu insgesamt 15 Monaten Haft wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen verurteilt worden. Wie der ORF Kärnten berichtet, hatte er trotz einer HIV-Infektion mit seinem Partner ungeschützten Sex und ihn so mit dem Virus angesteckt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Drei Mal tauchte der Angeklagte nicht vor Gericht auf

Schon die Vorgeschichte zu diesem Prozess ist ungewöhnlich: Drei Mal wurde der gebürtige Bosnier, der seit Jahren in Kärnten lebt, zur Verhandlung vorgeladen – und drei Mal ist er nicht im Gerichtssaal erschienen: Sowohl Anfang Dezember als auch im Jänner und im März war der Angeklagte wie vom Erdboden verschluckt.

Die Polizei, die den 51-Jährigen im Jänner in seiner Wohnung abholen sollte, konnte ihn dort nicht finden. „Ich weiß nicht, wo mein Mandant ist“, erklärte der Pflichtverteidiger des Mannes daraufhin der Richterin. Daraufhin wurde der Mann zur Fahndung ausgeschrieben, schließlich gefunden und festgenommen.

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Denn aufgrund der Schwere des Tatbestandes und der möglichen Strafhöhe von bis zu fünf Jahren Haft musste der Fall in Anwesenheit des Angeklagten verhandelt werden. Beim vierten Verhandlungsversuch wurde er in Handschellen von der Untersuchungshaft in den Gerichtssaal geführt.

Mehrmals ungeschützten Sex, obwohl er von seiner HIV-Infektion wusste

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wirft dem 51-Jährigen vor, zwischen November 2014 und März 2015 mit seinem Partner und anderen Personen mehrmals ungeschützten Sex gehabt zu haben – und das, obwohl er wusste, dass er HIV-positiv ist. Dabei hat er auch seinen Partner mit dem Virus angesteckt. Dieser war als Zeuge zur Verhandlung geladen.

Um die Persönlichkeitsrechte des Partners zu schützen, fand der Prozess größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Details über die Verantwortung des Angeklagten bei der Infektion seines Partners sind daher nicht bekannt.

15 Monate Haft, davon fünf Monate unbedingt

Schließlich wurde der gebürtige Bosnier von Richterin Lisa Kuchinsky der Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen und der vorsätzlichen Gefährdung mit übertragbaren Krankheiten schuldig gesprochen. Der Angeklagte wurde zu 15 Monaten Haft, davon fünf unbedingt, verurteilt. Dem Partner wurden 500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Die Richterin begründete den Schuldspruch mit den psychischen und gesundheitlichen Dauerfolgen, die den Partner des Mannes ein Leben lang verfolgen würden. Milderungsgründe waren der Richterin zufolge der bisher ordentliche Lebenswandel des Angeklagten.

Der 51-Jährige nahm das Urteil an, auch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt verzichtete auf Rechtsmittel. Es ist deshalb rechtskräftig.

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