Freitag, 19. April 2024
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Evangelische Landeskirche in der Pfalz wertet Segnungen homosexueller Paare auf

"Trauung" weiterhin nur für heterosexuelle Paare - Kirche beruft sich auf den Unterschied im weltlichen Recht

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Die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare durch evangelische Kirchen geht in die nächste Runde: Nun hat auch die Landessynode der Evangelischen Landeskirche in der Pfalz auf ihrer Frühjahrstagung beschlossen, die Segnung von schwulen und lesbischen Paaren weiter an die Traugottesdienste anzugleichen und sie ebenfalls in das Kirchenbuch einzutragen.

Die „Trauung“ bleibt weiterhin heterosexuellen Paaren vorbehalten

Einen entsprechenden Antrag nahm die Landessynode heute einstimmig an. Der Beschluss betrifft die gottesdienstliche Begleitung von schwulen und lesbischen Paaren, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Der Begriff „Trauung“ bleibe aber wie bisher der zivilrechtlichen Eheschließung vorbehalten, sagte Oberkirchenrat Dieter Lutz. Die Landeskirche folge damit dem staatlichen Recht, das zwischen eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe unterscheide. In der evangelischen Kirche ist die Trauung, anders als in der römisch-katholischen, kein Sakrament.

Bereits seit 2002 gibt es in der Evangelischen Landeskirche in der Pfalz eine gottesdienstliche Begleitung für homosexuelle Paare, wenn der Pfarrer und das Presbyterium – die Leitung der Kirchengemeinde – dafür sind. Nun werden die Zeremonien aneinander angeglichen. Außerdem werden die Begleitungen nun als offizielle Amtshandlung in das Kirchenbuch eingetragen.

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„Religion und Akzeptanz von Lesben und Schwulen muss sich nicht ausschließen“

Der deutsche Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt diesen Schritt: Religion und die Akzeptanz sexueller Minderheiten müssten sich nicht ausschließen, so LSVD-Sprecherin Henny Engels: „Auch wenn Segnungen und Traugottesdienste weiterhin unterschiedlich behandelt werden, befindet sich die Evangelische Landeskirche auf dem richtigen Weg hin zu der Trauung der Liebe zweier Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht“, erklärt sie.

Im Südwesten Deutschlands gehen die einzelnen Landeskirchen damit sehr unterschiedlich mit schwulen und lesbischen Paaren um. Im Rheinland und in Baden sind sie mit heterosexuellen Eheleuten gleichgestellt, in der Pfalz sowie in der Landeskirche Hessen und Nassau sind sie zwar ebenfalls gleichgestellt, allerdings gibt es statt einer „Trauung“ eine „Segnung“. In Württemberg ist keine Trauung oder Segnung für homosexuelle Paare möglich.

Auch die evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz führt bereits Trauungen für schwule und lesbische Paare durch. In Österreich gibt es seitens der Evangelischen Kirche A.B. keine Möglichkeit, homosexuelle Partnerschaften segnen zu lassen.

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