Donnerstag, 28. März 2024
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Salzburg: Staatsanwalt legt Anzeige gegen Laun zurück

Behörde sieht keinen Anfangsverdacht wegen Verhetzung beim umstrittenen Hirtenbrief des Weihbischofs

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Gegen den Salzburger Weihbischof Andreas Laun gibt es keine Ermittlungen wegen des Verdachts der Verhetzung. Das berichtet der ORF Salzburg. Die HOSI Salzburg hatte gegen den 74-Jährigen angezeigt, nachdem er am 24. März in einem „Hirtenbrief“ auf dem konservativen Online-Portal „kath.net“ gegen die „Gender-Ideologie“ und Homosexuelle gewettert hatte.

Laun nannte Lesben und Schwule „irgendwie gestört“ und verglich die „Gender-Ideologie“ mit dem Nationalsozialismus

Dabei hatte Laun Lesben und Schwule als „irgendwie gestörte Männer und Frauen, die anatomisch eine kleine Missbildung haben oder eine sexuelle Anziehung zum eigenen Geschlecht verspüren“ bezeichnet. Die „Gender-Ideologie“ sei wie auch der Nationalsozialismus und der Kommunismus eine „Lüge des Teufels“, so der Weihbischof. Laun fordere in dem „Hirtenbrief“ die Leser des Portals dazu auf, diese Entwicklung mit „gottgegebenen Waffen“ zu bekämpfen.

Eine Meinung, die auch innerhalb der Erzdiözese nicht unumstritten ist: Die katholischen Dechanten in Salzburg hatten sich von dem Artikel Launs distanziert: Seine Aussagen seien „ausschließlich persönliche Meinung des Autors“. Eine Meinung, die HOSI-Salzburg-Obmann Josef Lindner nicht verstehen kann: „Es ist lächerlich und inakzeptabel, dass die katholische Kirche von einer Privatmeinung spricht. Laun ist als Weihbischof offizieller Würdenträger“,

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Kein Anfangsverdacht, sagt die Staatsanwaltschaft Salzburg

Anfang Mai hatte die HOSI Salzburg schließlich wegen des „Hirtenbriefs“ bei der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht. Diese wurde von der Behörde geprüft – und schließlich fallengelassen. Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sei mangels Anfangsverdachtes einer von Amtswegen zu verfolgenden, gerichtlich strafbaren Handlung abgesehen worden, so Robert Holzleitner, der Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, gegenüber österreichischen Medien.

Über eine Anklage noch nicht entschieden hat hingegen die Staatsanwaltschaft Berlin: Denn wegen des Hirtenbriefs haben auch vier SPD-Politiker Laun sowie das in Linz ansässige Portal „kath.net“ in Deutschland wegen Verhetzung angezeigt. Die Webseite helfe mit der Veröffentlichung des Laun-Textes, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung anzustacheln. Da Laun österreichischer Staatsbürger ist und sich auch kath.net in Österreich befindet, muss die Berliner Staatsanwaltschaft versuchen, über ein Rechtshilfeersuchen eine strafrechtliche Verfolgung in Österreich zu erreichen.

Laun reagierte trotzig auf die Anzeige

Laun selbst reagierte demonstrativ trotzig auf die Anzeige. „Dann sollen sie’s machen“, sagte er dem „Kurier“. Verständnis für die Anzeige habe er keine – schließlich seien die Reaktionen auf seinen „Hirtenbrief“ „großteils positiv“ gewesen, behauptet Andreas Laun. Und meint: „Ich wollte nicht provozieren, sondern habe nur sachlich etwas erklärt.“

Andreas Laun vollendet im Oktober 2017 sein 75. Lebensjahr und wird, wie alle seine Amtskollegen, im Vorfeld den Rücktritt einreichen. In der Erzdiözese rechnet man derzeit täglich mit dem Dekret, das seinen Nachfolger benennt. Die Entscheidung fällt die päpstliche Bischofskongregation in Rom.

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