Freitag, 19. April 2024
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Schweiz: Kondom beim Sex heimlich entfernen ist eine Straftat

Bahnbrechendes Urteil über „Stealthing“ - doch in Österreich und Deutschland sieht die Lage ganz anders aus

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Ein wegweisendes Urteil für die Verwendung von Kondomen hat ein Schweizer Gericht gefällt: So macht sich ein Mann strafbar, der während dem Sex heimlich das Kondom entfernt. Dieses Vorgehen wird „Stealthing“ genannt.

Der Sex war einvernehmlich – solange der Mann ein Kondom verwendete

Der Fall ereignete sich in der französischsprachigen Schweiz, berichtet der Schweizer Rundfunk SRF: Über die Flirting-App Tinder lernte sich ein heterosexuelles Paar kennen, zwei Tage nach dem ersten Treffen lud die Frau den Mann zum Abendessen ein – das Dessert für Erwachsene inklusive.

Beide waren sich einig, sich mit einem Kondom zu schützen. Das geben sowohl die Frau als auch der Angeklagte vor Gericht zu. Kurz vor dem Orgasmus wollte der Mann das Präservativ dann entfernen, die Frau lehnte das ab. Wenig später stellte sie allerdings fest, dass der Mann offenbar den Sex ohne Kondom beendet hatte.

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Nach dem ungeschützten Sex verweigerte der Mann einen HIV-Test

Die Frau hatte Angst – vor einer Schwangerschaft und einer Ansteckung mit HIV. Weil der Mann einen HIV-Test verweigerte, musste sie präventiv eine Präexpositionsprophylaxe (PrEP) machen – mit schweren Nebenwirkungen. Schließlich zeigte sie den Mann wegen Vergewaltigung an. Juristisches Neuland für alle Beteiligten: Bislang gab es in der Schweiz keinen dementsprechenden Fall.

Für Staatsanwältin Laurence Brenlla war klar: Der Mann wusste, dass sich die Frau ungeschütztem Sexualverkehr widersetzen würde, er umging ihren Widerstand einfach, indem er das Kondom heimlich entfernte.  Der Angeklagte widersprach ihr: Er habe das Kondom nicht absichtlich entfernt. Es sei gerissen oder irgendwie verloren gegangen. Dem Gericht präsentierte er fünf mögliche Erklärungen – doch keine davon wirkte wirklich glaubhaft.

Zwölf Monate auf Bewährung wegen „Schändung“

In erster Instanz wurde der Mann im Jänner vom Strafgericht Lausanne wegen Vergewaltigung zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Doch das Waadtländer Kantonsgericht als zweite Instanz sah den Tatbestand der Vergewaltigung nicht erfüllt. Trotzdem hat es das Strafmaß bestätigt: Der Mann wurde wegen Schändung verurteilt, weil die Frau überrumpelt, getäuscht und zum Widerstand unfähig war.

Mit dem Urteil hat das Gericht klar gemacht, dass das Erzwingen von ungeschütztem Sex in der Schweiz eine Straftat ist. Wie die Lage in Österreich oder Deutschland aussieht, ist aber unklar. Denn den Tatbestand der Schändung gibt es in beiden Ländern nicht – der Mann könnte sich also unbeschadet aus der Affäre ziehen, solange keine Geschlechtskrankheit übertragen wird oder die Frau schwanger wird.

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