Mittwoch, 24. April 2024
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Aiderbichl-Erpressung: Bedingte Haftstrafe für Angeklagten

Wollte der Kroate intime Fotos von Michael Aufhauser veröffentlichen? Er selbst behauptet weiter, unschuldig zu sein

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Zu 20 Monaten bedingter Haft ist am Mittwoch in Salzburg jener Kroate verurteilt worden, der den schwer erkrankten „Gut Aiderbichl“-Gründer Michael Aufhauser erpressen wollte – unter anderem mit intimen Details. Er selbst wies auch im Prozess die Vorwürfe zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Aufhauser ist nach einem Schlaganfall teilweise gelähmt und auf Pflege angewiesen. Die Anklage warf seinem ehemaligen Pfleger vor, nach der Entlassung gedroht zu haben, teilweise kompromittierende Fotos des „Aiderbichl“-Gründers zu veröffentlichen. Als Beweis dienten unter anderem Droh-SMS des 44-jährigen Angeklagten.

Den Vorwurf, Ehrengruber habe ihm Geld für sexuelle Handlungen an Aufhauser geboten, habe der Angeklagte schon am ersten Prozesstag abgeschwächt. Die Tat bestritt bis zuletzt. Auch der Anwalt erklärte, sein Mandant sei unschuldig: Der einseitige Erpresserbrief sei in „zu gewähltem Deutsch“ geschrieben und habe weit weniger Rechtschreibfehler als die SMS seines Mandanten. Diese schrieb er während eines Heimaturlaubes an Aiderbichl-Geschäftsführer Dieter Ehrengruber. Daher stamme er von einer anderen Person. Doch das glaubte die Richterin dem Angeklagten nicht: Der Prozess habe gezeigt, dass der Angeklagte über gute Deutschkenntnisse verfüge, erklärte sie: „Er hätte auch die Möglichkeit gehabt, den Brief mit Unterstützung oder Übersetzer im Internet zu verfassen“.

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Sie war von der Schuld des Kroaten überzeugt. „Der Angeklagte war in Geldnot und wollte ein Darlehen von Ehrengruber, das er nicht bekommen hat“, so die Richterin, die ihn zu zwanzig Monaten Haft auf Bewährung verurteilte. Die Höchststrafe für versuchte Erpressung liegt bei fünf Jahren Haft. Das Teilgeständnis wurde strafmildernd angerechnet, genauso die Tatsache, dass kein Geld geflossen sei. Der Staatsanwalt gab noch keine Erklärung ab. Auch der Verteidiger meldete Zweifel an. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

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