Freitag, 29. März 2024
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FPÖ will Mietrecht für schwule und lesbische Paare verschlechtern

Für einen hinterbliebenen Partner könnte die Wohnung nach FPÖ-Plänen bis zu 70 Prozent teurer werden

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Sollte die FPÖ in die Regierung kommen, könnte sie die rechtliche Situation für schwule und rechtliche Paare in einem wichtigen Punkt verschlechtern: Dem Mietrecht. Denn während jetzt Eingetragene Partner ein vollständiges Eintrittsrecht in den Mietvertrag des anderen haben, könnten die Freiheitlichen das in ihrem Entwurf zu einer Mietrechtsreform merkbar verschlechtern.

Kein günstiger Eintritt in den Mietvertrag mehr für Eingetragene Partner

So möchte die FPÖ die Eintrittsrechte in bestehende Mietverträge stark beschränken, berichtet „Der Standard“. Bestimmte begünstigte Personen sollten zwar weiterhin zu den bisherigen (meist sehr günstigen) Bedingungen in einen Altmietvertrag einsteigen können – diesen Personenkreis schränken die Freiheitlichen in ihrem Entwurf aber sehr ein: Er soll nur mehr für „minderjährige Kinder und Ehepartner“ gelten. Eingetragene Partner werden in dieser Passage nicht erwähnt.

Das ist wichtig – denn bei allen anderen Personengruppen, die bisher den Mietvertrag übernehmen konnten, soll die Miete deutlich steigen dürfen. Für erwachsene Kinder stellt sich die FPÖ Anhebungen auf 50 Prozent der marktüblichen Miete innerhalb von fünf Jahren vor. Bei Enkeln, Geschwistern, sonstigen Verwandten oder Pflegern soll in sieben Jahren auf 70 Prozent der Marktmiete angehoben werden können. Eingetragene Partner kommen, zumindest im Bericht des „Standard“, nicht vor – bleibt zu befürchten, dass sie für die FPÖ als „sonstige Verwandte“ gelten.

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Diese „lineare Überleitungsfrist“ solle den Betroffenen „die Chance geben, sich entweder auf die neue Situation einzustellen oder zwischenzeitlich eine andere Wohngelegenheit zu finden“, heißt es – ziemlich mieterunfreundlich – in den Erläuterungen zu den Freiheitlichen Mietrechtsreform-Vorschlägen.

Auch für Lebensgemeinschaften würde sich die Lage massiv verschlechtern

Auch für Paare, die in einer Lebensgemeinschaft leben, bedeutet dieser Vorschlag eine enorme Verschlechterung: Derzeit hat der Lebensgefährte nach dem Tod seines Partners das Recht, in den Mietvertrag einzutreten. Dazu muss er die Wohnung mit seinem Partner gemeinsam bezogen oder die letzten drei Jahre mit ihm gemeinsam gewohnt haben. Die Wohnung muss dafür unter das Mietrechtsgesetz fallen. Nach den FPÖ-Plänen könnte ihm die Miete dann in sieben Jahren auf 70 Prozent der Marktmiete angehoben werden.

Juristen bemängeln, dass es mit der Eingetragenen Partnerschaft ein eigenes Rechtsinstitut für schwule und lesbische Paare gibt, dem die Rechte von Ehepaaren zugesprochen werden können, aber nicht müssen. So hat das Rechtskomitee Lambda noch 29 Ungleichbehandlungen im Vergleich zur Ehe festgestellt. Die einzige Möglichkeit, diese willkürliche Ungleichbehandlung zu verhindern, sei demnach die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.

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