Freitag, 19. April 2024
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Hatz gegen Homosexuelle: Ermittlungen gegen AfD-Abgeordneten Kay Nerstheimer

Generalstaatsanwaltschaft will die Immunität des streitbaren Abgeordneten aufheben lassen

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Kay Nerstheimer, für die rechtspopulistische „Alternative für Deutschland“ (AfD) ins Berliner Abgeordnetenhaus gewählt, soll wegen Volksverhetzung angeklagt werden, weil er gegen Homosexuelle gehetzt hatte. Das berichtet die „Bild“-Zeitung.

Homosexuelle „genetisch degeneriert“: Nun ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft will gegen Nerstheimer Anklage vor dem Amtsgericht in Berlin-Tiergarten erheben. Unter anderem, weil der 52-Jährige in einem Kommentar auf ein Facebook-Posting von AfD-Landeschefin Beatrix von Storch schrieb: „Die Natur sagt eindeutig, normal ist, was der Erhaltung der Art dient. Alles andere ist unnormal und und in diesem speziellen Fall genetisch gegeneriert! (sic!) Vor so etwas muß man Kinder SCHÜTZEN!!!!“

Weiters meinte Nerstheimer, „dieses Verschurbeln der Schwulen über ihre widernatürliche Veranlagung“ sei „nur mit einer reflexartigen Faktenresistenz“ zu erklären. Sexuellen Minderheiten empfiehlt der AfD-Politiker, „etwas leiser“ zu sein „und die normalen Menschen nicht mit Eurem Mist belästigen, dann klappt auch das Zusammenleben.“

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Wowereit ist für Nerstheimer eine „Partyprinzessin“, Volker Beck hat einen „Gendefekt“ und syrische Kriegsflüchtlinge sind „widerliches Gewürm“

Und es ist nicht der einzige Kommentar gegen Schwule, mit dem Kay Nerstheimer in die Schlagzeilen gekommen ist. So hat der den ehemaligen Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit öffentlich als „zurückgetretene Partyprinzessin“ bezeichnet. Über Volker Beck schrieb der Abgeordnete: „Es ist kein Verdienst, diesen Gendefekt zu besitzen und es ist auch kein Privileg, das für irgendwelche Tätigkeiten befähigt.“

Es war nicht das erste Mal, dass die Aktionen des Berliners für die AfD mehr als nur unangenehm werden. So hatte er unter anderem syrische Kriegsflüchtlinge als „widerliches Gewürm“, und dunkelhäutige Menschen als „Bimbos“ bezeichnet. Asylbewerber erklärte er zu „Parasiten, die sich von den Lebenssäften des deutschen Volkes ernähren“.

Nicht in der Fraktion und Ausschlussverfahren: Sogar der AfD ist Nerstheimer zu rechts

Im Jahr 2012 war Kay Nerstheimer Mitglied der rechtsextremen „German Defense League“. Als das nach der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus öffentlich wurde, verzichtete er auf eine Mitgliedschaft in der AfD-Fraktion – nicht aber auf sein Mandat und die damit verbundene Abgeordnetenentschädigung in der Höhe von 3742 Euro pro Monat und die 2518  Euro steuerfreie Kostenpauschale. Der 52-Jährige hatte bei der Wahl ein Direktmandat im Bezirk Lichtenberg gewonnen. Inzwischen läuft gegen Nerstheimer ein Parteiausschluss-Verfahren.

Für die „Bild“-Zeitung war Nerstheimer gestern nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Der Staatsanwaltschaft zufolge bestreitet er nicht, die ihm vorgeworfenen Äußerungen getätigt zu haben. Nun muss der Berliner Abgeordnetenhaus die Immunität von Kay Nerstheimer aufheben. Die Höchststrafe für Volksverhetzung beträgt fünf Jahre Haft, auch eine Geldstrafe ist möglich.

Die Aussagen von Nerstheimer sind übrigens nicht die einzige homophobe Aktion eines Berliner AfD-Aktivisten: So soll im Jahr 2015 der AfD-Kandidat Jörg Sobolewski eine Regenbogenfahne vom Rathaus Zehlendorf gestohlen und verbrannt haben. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

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