Samstag, 20. April 2024
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Ehe-Öffnung: Grüne blitzen bei Verfassungsgericht ab

Bundesverfassungsgericht will nicht darüber urteilen, wie lange das Parlament über ein Gesetz beraten darf

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In Deutschland muss vor der Wahl nicht mehr darüber abgestimmt werden, ob die Ehe für Lesben und Schwule geöffnet werden soll. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen entsprechenden Antrag der Grünen, dem sich auch die Linke angeschlossen hatte, auf eine einstweilige Anordnung abgelehnt.

Der scheidende Grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck hatte im März das Bundesverfassungsgericht angerufen, damit noch vor der Bundestagswahl im Herbst über die Öffnung der Ehe abgestimmt werden könne.

Über drei Anträge zur Ehe-Öffnung wird seit 2013 nicht abgestimmt

Derzeit liegen im Rechtsausschuss des Bundestages drei Gesetzesentwürfe zur Ehe-Öffnung. Der erste wurde von den Linken bereits im Dezember 2013 eingebracht, im September 2015 gab es dazu eine Expertenanhörung. Im Laufe der Jahre kam ein Antrag der Grünen und einer des Bundesrats hinzu.

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Doch den Weg vom Rechtsausschuss auf die Tagesordnung des Bundestags-Plenums fand keiner dieser Anträge. Die CDU/CSU-Fraktion lässt das Thema mit Unterstützung der SPD immer wieder vertagen – bis jetzt insgesamt 29 Mal. Für Beck ist die ständige Vertagung der Abstimmung ein „verfassungswidriger Missbrauch der Geschäftsordnungsmehrheit”. Denn laut Grundgesetz sei zumindest bei Gesetzesentwürfen aus dem Bundesrat „über die Vorlagen in angemessener Frist zu beraten und Beschluss zu fassen“.

Bundesverfassungsgericht fällt ein realitätsfremdes Urteil, sagt Volker Beck

Doch das Bundesverfassungsgericht will keine Vorgaben für die „Angemessenheit der Dauer einer Gesetzesberatung“ machen.  Dass es noch keinen Beschluss aus dem Rechtsausschuss gebe, könne den Richtern zufolge auch daran liegen, dass die Verschiebung „mit dem Ziel der Herstellung oder Verbreiterung einer mehrheitlichen Unterstützung für das Projekt der gleichgeschlechtlichen Ehe und damit nicht ohne sachlichen Grund erfolgte“ – es also keinen Beschluss gibt, weil noch nach einer Mehrheit für das Gesetz gesucht werde.

Das entspreche nicht der Realität des Berliner Politikbetriebs, ärgert sich Beck. „Die Rechte der Abgeordneten, des Bundesrates und der Opposition werden dadurch geschwächt“, ärgert er sich. Er sieht nun die Sozialdemokraten am Zug: „Jetzt muss die SPD im Rechtsausschuss mit der Opposition den Gesetzentwurf zur gleichgeschlechtlichen Ehe beschließen. Denn 100 % Gleichstellung, das hat sie versprochen, das muss sie jetzt liefern.“ Und er appelliert: „Frau Merkel, geben Sie die Abstimmung im Bundestag frei. Herr Schulz, zeigen Sie, dass die SPD zu ihren Zusagen an die Lesben und Schwulen steht.“

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