Freitag, 19. April 2024
HomePolitikEuropaUrteil gegen "Homo-Propaganda-Gesetz": Russland will berufen

Urteil gegen „Homo-Propaganda-Gesetz“: Russland will berufen

Das Gesetz richte sich nicht gegen Homosexualität, sondern solle nur Kinder schützen, so das Justizministerium.

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Gestern verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Russland wegen seiner Gesetze gegen „Homo-Propaganda“. Doch Moskau will das Urteil nicht so einfach hinnehmen – und die Entscheidung anfechten.

Seit 2013 ist „Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen“verboten

Das Gesetz, das seit 2013 in Kraft ist, verbietet es, sich positiv über Homosexualität zu äußern, wenn Minderjährige anwesend sein könnten. Das verstoße gegen die Meinungsfreiheit und das Diskriminierungsverbot, so die Straßburger Richter. Außerdem schaffe das Gesetz eine Atmosphäre, die zu Übergriffen auf sexuelle Minderheiten einlade, so die Richter. Den drei Klägern, die wegen Protesten gegen das Gesetz zu Geldstrafen verurteilt wurden, sprachen sie Entschädigungen zwischen 8.000 und 20.000 Euro zu.

Doch wie erwartet wird Moskau das Urteil nicht einfach akzeptieren. Das Justizministerium teilte mit, es sei mit dem Urteil nicht einverstanden: Innerhalb von drei Monaten werde man vor der Großen Kammer in Berufung gehen. Das russische Gesetz verstoße nicht gegen die internationale Praxis, so das Ministerium. Denn die Gesetze stellten nicht Homosexualität unter Strafe und seien daher nicht diskriminierend. Vielmehr „richten sie sich ausschließlich auf den Schutz von Moral und Gesundheit der Kinder“, so das Justizministerium.

- Werbung -

Moskau behält sich vor, Urteile des Menschenrechts-Gerichtshofs zu ignorieren

Und auch sonst wird das Urteil der Straßburger Richter Moskau nicht besonders beeindrucken. Denn die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte können seit 2015 vom russischen Verfassungsgericht noch einmal überprüft werden. Das heißt, Russland behält sich vor, Entscheidungen aus Straßburg einfach nicht zu folgen. Auch ein Sprecher von Präsident Wladimir Putin wollte sich nicht festlegen. Er erklärte lediglich, das Urteil werde geprüft. Er betonte, das Gesetz verbiete lediglich, vor Minderjährigen für Homosexualität zu werben.

Das Gesetz untersagt „Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen unter Minderjährigen“, Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit Strafen zwischen umgerechnet 80 und 1.500 Euro geahndet. Allerdings könnten schon Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit als Werben für Homosexualität ausgelegt werden. Mittlerweile überprüfen Veranstalter, die Filme mit homosexuellen Beziehungen zeigen möchten, beim Einlass die Ausweise der Zuschauer, um keine Strafen zu riskieren. Zwischen 2014 und 2016 wurden 14 Personen wegen Verstößen gegen das Gesetz verurteilt.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner