Donnerstag, 18. April 2024
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Kinderehen: HOSI Wien unterstützt Sophie Karmasin

Warum die LGBT-Aktivisten in diesem Punkt auf einer Linie mit der ÖVP sind

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Jedes Jahr werden weltweit 15 Millionen Mädchen zwangsverheiratet, bevor sie 18 Jahre alt sind. Vor allem der Bürgerkrieg in Syrien hat das Thema Kinderehe auch nach Europa gebracht. In Deutschland hat die Politik bereits reagiert, nun gibt es auch in Österreich erste Stimmen für eine Gesetzesänderung bei Ehen – und unerwartete Unterstützung bei dem Thema.

Deutschland hat die Gesetze gegen Kinderehen verschärft, Österreich will nachziehen

In Deutschland wurde die Ehemündigkeit vom Bundestag kürzlich auf 18 Jahre heraufgesetzt und Kinderehen als ungültig erklärt. Ehen mit Beteiligten unter 16 Jahren gelten künftig von vornherein als nichtig. Die meisten minderjährigen Verheirateten stammen aus Syrien und Afghanistan – aber auch aus Bulgarien, Griechenland, Polen und Rumänien.

Nun will Österreich nachziehen: Prinzipiell gilt in Österreich das Eherecht des Herkunftslandes. Nur Ehen mit Partnern unter 14 Jahren sind ungültig, weil das bei uns die Altersgrenze für sexuelle Kontakte ist.  Sind Ehen mit Partnern zwischen 14 und 16 Jahren in dem Land erlaubt, sind diese auch in Österreich gültig. Und ab 16 Jahren darf man unter bestimmten Voraussetzungen auch in Österreich heiraten.

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Familienministerin Sophie Karmasin von der ÖVP möchte das ändern, ähnlich dem deutschen Vorbild: Das Einfachste sei, Eheschließungen erst ab 18 Jahren zu ermöglichen: „Alles, was drunter ist, wird annulliert“, so Karmasin gegenüber dem ORF-Radiosender Ö1. Damit würden Kinderehen in Österreich ausgeschlossen.

HOSI Wien begrüßt und unterstützt den Vorstoß von Karmasin

Unterstützung dafür gibt es von ungewohnter Seite: „Wir begrüßen und unterstützen den Vorstoß von Familien- und Jugendministerin Sophie Karmasin, Kinderehen zu bekämpfen und das allgemeine Heiratsalter auf 18 Jahre hinaufzusetzen“, erklärt Christian Högl, Obmann der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien.

Denn mit dem Heraufsetzen des Alters würde eine Forderung der LGBT-Aktivisten verwirklicht werden. Es handle sich beim Mindestalter „um einen jener rechtlichen Unterschiede zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft, bei denen wir immer die Auffassung vertreten haben, dass die Ehe der EP angeglichen werden sollte und nicht umgekehrt“, so Högl weiter.

Denn Eingetragene Partnerschaften können ausnahmslos erst ab 18 Jahren geschlossen werden. „In unserer modernen Gesellschaft besteht überhaupt kein Grund für Minderjährige unter 18 Jahren, eine Ehe bzw. eine eingetragene Partnerschaft einzugehen“, ist Högl überzeugt.

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