Freitag, 29. März 2024
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Kinderbetreuungsgeld: Nachteil für lesbische Paare

Bei fast gleichzeitiger Schwangerschaft wird die Leistung nur einmal ausbezahlt

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Lesbische Paare, bei denen beide Frauen gleichzeitig schwanger sind, fallen einmal um das Kinderbetreuungsgeld um. Darauf macht nun der Verein „FAmOs – Familien andersrum Österreich“ aufmerksam. Das Familienministerium weist die Kritik zurück.

Dass Bernadette und Sandra jeweils ein Kind bekommen, sieht das Gesetz nicht vor

Anlassfall ist ein Paar aus dem Burgenland. Seit sieben Jahren sind Bernadette und Sandra zusammen, 2014 ließen sich die beiden verpartnern. Der Wunsch nach Kindern war immer schon groß. Im Mai kam der kleine Florian zur Welt, Bernadette erwartet ihr Kind im September. Zwei Frauen, zwei Geburten, zwei Ansprüche auf das Kindergeld, möchte man glauben.

Doch dem ist nicht so: Denn dem Familienministerium zufolge kann das Kinderbetreuungsgeld bei mehreren Kleinkindern in der Familie nur einmal bezogen werden – für das jüngste Kind. Nur bei Mehrlingsgeburten gebe es einen Zuschlag. Nach einem Urteil des Obersten Gerichthofs gelte das leibliche Kind einer Frau auch automatisch als (Pflege-)Kind ihrer Partnerin. Eine Bevorzugung gleichgeschlechtlicher Familien wäre verfassungswidrig und „ist demnach ausgeschlossen“, so das Ministerium.

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Eines der beiden Kinder könnte dann nicht von ihrer leiblichen Mutter betreut werden

Für Bernadette und Sandra ist das nicht optimal: Ihnen geht es um das Kindeswohl, und um ihr Recht als Mütter. „Wir sehen es einfach als das Recht einer Frau, die biologisch ein Kind bekommt, dass sie auch das Recht hat es zu betreuen – und auch, dass das Kind das Anrecht auf die Mutter hat“, so Bernadette im Gespräch mit dem ORF Burgenland.

„Dieses Gesetz bringt homosexuelle Familien an die Grenzen der finanziellen Möglichkeiten“, sind die beiden Frauen aus dem Burgenland verzweifelt. Der einzige Weg, damit beide Frauen das Kinderbetreuungsgeld bekommen könnten, wäre eine gerichtliche Auflösung der Partnerschaft und danach eine Trennung des Haushalts – eine in der Praxis nicht gangbare Lösung.

Regenbogenfamilien-Verein FAmOs arbeitet mit dem Ministerium an einer Lösung

Bei FAmOs häufen sich entsprechende Anfragen. Dort spricht man von einer „komplexen Anspruchssituation“, an deren Klärung man mit dem Familienministerium arbeite. Das Kinderbetreuungsgeld sei „als Familienleistung konzipiert und nicht als Anspruch von Einzelpersonen“, heißt es auf der Homepage des Vereins.

Das bedeute, dass jeweils nur ein Elternteil, alternierend mit dem anderen, Kinderbetreuungsgeld beziehen und in Karenz gehen könne. Die Empfehlung der Experten für Regenbogenfamilien: Lesbische Paare sollten zwischen den Geburten genügend Abstand einplanen oder rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen, damit es in der Karenz zu keiner finanziellen Notlage kommt.

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