Samstag, 20. April 2024
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Indisches Höchstgericht macht Hoffnung auf Ende des „Homo-Verbots“

Die Stärkung der Privatsphäre durch die Richter bedeutet, dass das Verbot gleichgeschlechtlicher Handlungen auf wackligen Beinen steht.

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Mit einer richtungsweisenden Entscheidung zur Privatsphäre stärkt der Oberste Gerichtshof von Indien auch die Rechte von sexuellen Minderheiten – und widerspricht dabei auch einem eigenen Urteil.

Recht auf Privatsphäre ist ein von der Verfassung geschütztes Grundrecht – auch im eigenen Schlafzimmer

Das Höchstgericht hat am Donnerstag einstimmig entschieden, dass das Recht auf Privatsphäre ein durch die Verfassung geschütztes Grundrecht sei. Konkret ging es um ein Biometrieprojekt, das bereits jetzt Daten von Bürgern sammelt: Jeder indische Bürger sollte eine zwölfstellige Identifikationsnummer sowie einen Personalausweis mit persönlichen und biometrischen Daten bekommen – darunter Scans der Iris beider Augen und alle zehn Fingerabdrücke.

Damit haben die neun Richter zwei frühere Entscheidungen aus den Jahren 1954 und 1962 gekippt, nach denen das Recht auf Privatsphäre in Indien nicht als Grundrecht galt. Und diese Entscheidung betrifft auch die LGBT-Community in Indien.

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„Sexuelle Orientierung ist entscheidendes Attribut der Privatsphäre“

„Die sexuelle Orientierung ist ein entscheidendes Attribut der Privatsphäre. Diskriminierung eines einzelnen auf Basis der sexuellen Orientierung ist ein Angriff auf die Würde und den Selbstwert des Einzelnen“, so die Höchstrichter in ihrer Urteilsbegründung.

Damit hat die LGBT-Community nun ein höchstrichterlich bestätigtes Grundrecht auf Privatsphäre – und das könnte das bestehende Verbot homosexueller Handlungen aushebeln. Denn dann dürfte es die Behörden nicht interessieren, was zwei Männer oder zwei Frauen einvernehmlich hinter verschlossenen Türen machen, was die Rechtslage dann ad absurdum führt.

Verbot gleichgeschlechtlicher Aktivitäten wurde aufgehoben – und wieder eingeführt

„Section 377“ des indischen Strafrechts verbietet „geschlechtliche Aktivitäten wider die Natur“ und ist ein Überbleibsel aus der Kolonialzeit – das im Gegensatz zum ehemaligen Mutterland allerdings nie aufgehoben wurde. Im Jahr 2009 hob ein untergeordnetes Gericht dieses Verbot auf.

Allerdings wurde dieses Verbot im Jahr 2013 vom Supreme Court einkassiert. Die Richter entschieden damals, dass die Aufhebung des entsprechenden Paragrafen durch ein Gericht nicht rechtens war, sondern nur durch das Parlament erfolgen könne.

Supreme Court von Indien kritisiert in der Urteilsbegründung seine eigene Entscheidung

Diese eigene Entscheidung wurde nun vom Höchstgericht kritisiert: „Die Rechte der lesbischen, schwulen, bisexuellen und transgender Bevölkerung können nicht als ‚sogenannte Rechte‘ angesehen werden. Ihre Rechte sind nicht ‚sogenannt‘, sondern tatsächliche Rechte, die auf vernünftigen verfassungsrechtlichen Lehren beruhen“, schreiben die Richter in der Urteilsbegründung.

Diese Rechte seien Teil des Rechts auf Privatleben und auf Würde: „Sie bilden die Essenz von Freiheit. Sexuelle Orientierung ist eine unabdingbare Komponente der Identität. Gleicher Schutz verlangt den Schutz der Identität jedes Einzelnen ohne Diskriminierung.“

Begründung der Richter gibt LGBT-Aktivisten in Indien Grund zur Hoffnung

Die Richter weisen darauf hin, dass diese Begründung unverbindlich fiel. Das nun von den Richtern garantierte Grundrecht auf Privatsphäre bietet allerdings eine gute Grundlage für die Anfechtung von „Section 377“. Dem entsprechend ist die indische LGBT-Community über die Entscheidung des Supreme Court erfreut.

„Wir hoffen, dass die gleichen Argumente und Annahmen, auf denen das gerade veröffentlichte Urteil basiert, auch in der Zukunft vom Supreme Court berücksichtigt werden, wenn es um den Einspruch gegen Section 377 geht, wo eine Anhörung ausständig ist“, erklärt der LGBT-Aktivist Souvik Ghosh.

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