Freitag, 19. April 2024
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Wen der Gesetzgeber bei der Öffnung der Ehe vergessen hat

Regensburger Jus-Professor macht auf ein Versäumnis aufmerksam, das 100.000 Deutsche noch immer von der Ehe ausschließt

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Wenn Deutschland am 1. Oktober die Ehe für alle öffnet, sind etwa 100.000 Menschen noch immer ausgeschlossen. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ). Denn auf Intersexuelle wurde bei der Öffnung der Ehe vergessen, kritisiert der Regensburger Familienrechtsprofessor Dieter Schwab.

Ehe nur für „Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts“

Ab 1. Oktober wird die Ehe in Deutschland „von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen“. Das hat der Bundestag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause geschlossen. Abgeordnete von SPD, Grünen und Linker haben dabei ein ganz kurzes Zeitfenster genutzt, um diese Gesetzesänderung durchzubringen.

Das ging offenbar zu Lasten der Formulierung des Gesetzestextes, kritisiert Schwab. So ist in weiten Teilen des Eherechts noch immer von „Mann“ und „Frau“ die Rede. In einem Aufsatz der Familenrechts-Fachzeitschrift FamRZ rechnet der Professor damit, dass man schon deshalb mit Bereinigungsgesetzen rechnen müsste.

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Der Bundestag hat offenbar vergessen, was er vor vier Jahren selbst beschlossen hat

Und noch etwas scheinen die Gesetzgeber vergessen zu haben: Was ist, wenn jemand heiraten möchte, der gar kein Geschlecht hat? Das ist in Deutschland nämlich seit 2013 amtlich möglich. Das damals beschlossene Personenstandsgesetz sieht vor, wenn ein Kind „weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden“ könne,  sei „der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen“.

Damit dürfte eine Person unbestimmten Geschlechts, wie intersexuelle Menschen im Amtsdeutsch heißen, nicht heiraten – wenn die Änderung des Eherechts korrekt ausgeführt wird. Dieser Missstand betrifft Schätzungen zufolge in Deutschland etwa 100.000 Menschen. Offenbar war dem deutschen Bundestag bei der Öffnung der Ehe nicht bewusst, was er vier Jahre vorher beschlossen hatte.

Der Familienrechtler Schwab hält diesen Zustand für „untragbar“. Wenn die Ehe für alle Paarkonstellationen geöffnet wird, „dann wirklich für alle!“ Dass die Diskriminierung von Lesben und Schwulen beendet wird, jede von intersexuellen Menschen aber weiterhin besteht, ist für den Juristen nicht verständlich. Eine Stellungnahme der politischen Parteien zu diesem Thema liegt noch nicht vor.

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