Donnerstag, 28. März 2024
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Wegen Homo-Hetze: Vier Monate Bewährung für Betreiber von „kreuz-net.at“

„Wenn sie nicht sehen, dass das herabwürdigend ist, bleibt nichts anderes übrig, als sie zu verurteilen“, meinte der Richter

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Weil er gegen Schwule gehetzt hatte, wurde gestern der Betreiber des Internetportals „kreuz-net.at“ am Wiener Landesgericht wegen Verhetzung zu vier Monaten Haft verurteilt, berichtet der ORF Wien. Die Strafe wurde für eine Probezeit von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Syphilis sei „Gottes Strafe“ für „Homo-Unzüchtler“

Vor Gericht landete der Betreiber der Webseite wegen eines Beitrags aus dem Dezember 2015, in dem es unter anderem hieß, Syphilis sei „Gottes Strafe“ für „Homo-Unzüchtler“. Sein Verteidiger Kurt Kadavy relativierte die Formulierung: „Homo-Unzüchtler“ sei „nicht grad eine Freundlichkeit“, aber in „katholischem Zusammenhang ist Unzucht ein theologischer Begriff, der ein schweres sündhaftes Verhalten bedeutet, nämlich Geschlechtsverkehr außerhalb des Sakraments der Ehe“.

Daraufhin fügte der Angeklagte hinzu, „Homo“ sei dem Begriff „nur, um zu präzisieren“, vorangestellt worden. Der Mann bekannte sich übrigens nicht schuldig. Er räumte ein, der Beitrag sei „pointiert, keine Frage“. Strafbar sei er aber nicht. Ob er ihn selbst verfasst hatte, wollte der Angeklagte dem Richter trotz mehrmaligem Nachfragen nicht verraten.

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Richter sieht „entwürdigendes Herabmachen von homosexuellen Männern“

Doch das sah Richter Gerald Wagner anders: Zweifellos liege ein „entwürdigendes Herabmachen von homosexuellen Männern“ vor. Es entziehe sich seinem Verständnis, wie man Menschen pauschal Syphilis an den Hals wünschen könne.

„Wenn sie das nicht sehen, dass das herabwürdigend ist, und wenn sie nicht verstehen, dass der Staat diese Gruppe davor schützen muss, bleibt nichts anderes übrig, als sie zu verurteilen“, machte der Richter dem Angeklagten klar.

Dass der Betreiber der Seite vor Gericht steht, ist der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien zu verdanken: Nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zunächst eingestellt hatte, wurden sie auf Weisung der OStA wieder aufgenommen. „Ich bin der ganz festen Überzeugung, dass die Anklage zu Recht erfolgt ist“, so Richter Wagner.

Angeklagter brauchte Zeit „für die theologische Abklärung“

Und auch der Prozess selbst konnte erst mit einigen Verzögerungen stattfinden: Eigentlich hätte der Prozess am 11. Juli stattfinden sollen. Der Angeklagte teilte allerdings dem Richter mit, der bis zum geplanten Verhandlungstermin zur Verfügung stehende Zeitraum sei „für die theologische Abklärung“ der inkriminierten Begriffe nicht ausreichend.

Darauf bekam er eine zweiwöchige Vorbereitungszeit zugestanden. Doch als der Prozess am 25. Juli stattfinden sollte, erschien der Angeklagte nicht vor Gericht.

Im Schatten eines Hassportals wollte der Betreiber punkten

Das Internetportal „kreuz-net.at“ ist ein Trittbrettfahrer, der nach der Schließung der bekannteren Seite „kreuz.net“ im Jahre 2012 gestartet ist, mit ihr aber nichts zu tun hat. Es nimmt für sich in Anspruch „katholische Nachrichten“ zu verbreiten.

Betrieben wird die Seite von einem Burschenschaftler, der in der Vergangenheit unter anderem die radikale Seite couleurstudent.at verantwortet haben soll. Dem deutschen und österreichischen Verfassungsschutz ist es bereits 2013 durch homophobe und antisemitische Beiträge aufgefallen.

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