Freitag, 26. April 2024
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Stricher prügeln Bar-Chef fast tot: Neun Jahre Haft

Streit um die Rechnung endete mit schweren Kopfverletzungen für den Geschäftsführer des Lokals

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In der Schweiz sind zwei Stricher aus Rumänien zu je neun Jahren Haft verurteilt worden: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie im letzten Februar den Geschäftsführer einer Schwulenbar in Zürich zum Krüppel geschlagen haben. Das berichtet der Tagesanzeiger.

Die beiden jungen Männer, 23 und 25 Jahre alt, haben in ihrer Heimat nichts gelernt. Nachdem sie in Rumänien von Hilfsjobs gelebt haben, gingen sie in die Schweiz. Der 25-Jährige kommt regelmäßig als Tourist und bietet dann sexuelle Dienstleistungen an. Das macht auch der Jüngere, doch er lebt mit einem Schweizer in einer Eingetragenen Partnerschaft im Kanton Zürich. In Rumänien hat er einen acht Jahre alten Sohn.

Eine durchzechte Nacht endete in einer Gewaltorgie

In der Nacht vom 13. auf den 14. Februar 2016 waren sie mit einem Schweizer im Club Dynasty, einer Schwulenbar in Zürich. Es wurde bis in die frühen Morgenstunden heftig getrunken – Wein und Champagner fließen in Strömen. Als es kurz nach 3.15 Uhr darum ging, die Zeche zu bezahlen, wollten die beiden Rumänen der Anklage zufolge die Rechnung mit der Kreditkarte ihres stark betrunkenen Begleiters zahlen – doch der Kellner lehnte ab.

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Daraufhin kam es zum Streit. Und es blieb nicht bei Worten. Die beiden Rumänen prügelten, so die Staatsanwaltschaft, den Kellner zuerst mit ihren Fäusten. Als er am Boden lag, traten sie mehrere Male auf den Bauch und den Oberkörper des wehrlosen Mannes. Der Kellner verlor bei der Attacke drei Zähne.

Wie Fußballer traten sie auf den Kopf des Geschäftsführers ein, berichtete eine Zeugin

Der 45 Jahre alte Geschäftsführer des Lokals wollte seinem Angestellten zur Hilfe kommen. Doch auch auf ihn prügelten die beiden Burschen ein – bis auch er am Boden lag. Dann traten sie brutal gegen dessen Kopf. Wie Fußballer. beschrieb eine Zeugin vor Gericht die schreckliche Szene. Danach flüchteten die beiden Rumänen – der Ältere nahm dabei noch die Tageseinnahmen in der Höhe von 1.600 Franken mit.

Der Mann erlitt bei dem Angriff ein Schädel-Hirn-Trauma, mehrere Hirnverletzungen, auch die Augenhöhle wurde gebrochen. Er war monatelang im Krankenhaus. Der Übergriff hat ihn ruiniert. Seitdem kann er nicht mehr arbeiten. Staatsanwalt Matthias Stammbach macht bim Prozess klar: Die beiden jungen Männer haben das Leben des Geschäftsführers ohne Grund teilweise zerstört.

Der Mann habe durch die Fusstritte Kopfverletzungen erlitten, wie sie bei Kleinkindern nach einem schweren Schütteltrauma zu beobachten sind, erklärte der Staatsanwalt. Dass der Mann überlebt habe, sei nur dem Zufall zu verdanken. Noch heute leidet das Opfer an starken Seh- und Gleichgewichtsstörungen und braucht einen Gehstock. Er musste das Dynasty schließen. demnächst muss er auch Privatkonkurs anmelden, sagt er vor Gericht.

Im Büro des Staatsanwalts lieferten sich die Angeklagten eine Prügelei mit den Polizisten

Die beiden Burschen wurden am nächsten Tag von der Kantonspolizei Zürich festgenommen. Seitdem waren sie in Untersuchungshaft. Und auch dort ging nicht alles glatt, wie der Tagesanzeiger berichtet. Denn drei Tage später lieferten sich die beiden Burschen im Büro des Staatsanwalts eine Schlägerei. Als sie vom Staatsanwalt aufgefordert wurden, nicht miteinander zu sprechen, und einer in die Zelle zurückgeschickt wurde, griff dieser die Polizisten an. Der zweite Rumäne begann daraufhin ebenfalls auf die Polizisten zu schlagen. Erst als ein dritter Polizist mit Pfefferspray drohte, konnten die Burschen in zwei Zellen gebracht werden.

Beim Prozess gaben sie sich reuig, doch viel Glauben schenkte der Richter den beiden nicht. Der 25-Jährige nahm die Schuld auf sich – wohl auch, weil er wohl einseitig in den jüngeren Angeklagten verliebt war. Er sei damals Alkoholiker gewesen, lautete seine Begründung. Der 23-Jährige stritt ab, den Kellner geschlagen zu haben. Gegen den Geschäftsführer habe er sich nur gewehrt, weil ihn dieser mit Pfefferspray eingenebelt hatte, sagte er vor Gericht.

Doch dem widersprachen Zeugen: Sie bestätigten, dass beide Burschen zugeschlagen und getreten hatten. Deshalb standen sie in Zürich nun wegen versuchter Tötung im Fall des Geschäftsführers, schwerer Körperverletzung im Fall des Kellners, Diebstahls sowie wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte vor Gericht.

Wer einem Bewusstlosen auf den Kopf tritt, riskiere dessen Tod, meinte der Richter

Der Staatsanwalt verlangte deshalb für den 25-Jährigen Haupttäter eine Freiheitsstrafe von neun Jahren, für den Jüngeren achteinhalb Jahre. Die Verteidiger der beiden Rumänen bestritten die Tötungsabsicht. Der Anwalt des 25-Jährigen fordert eine Strafe von vier Jahren. Der Verteidiger des Jüngeren verlangt eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen leichter Körperverletzung.

Doch das Gericht folgte den Argumenten des Staatsanwalts. Es verurteilte die beiden Männer zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und zur Zahlung von Schadenersatz in der Höhe von 50.000 Franken. Wer einem bewusstlos am Boden liegenden Menschen auf den Kopf tritt, nehme dessen Tod in Kauf, so der vorsitzende Richter.

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