Donnerstag, 28. März 2024
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Deutschland: Mann tötet seinen Saufkumpanen, weil er schwul ist

Zuerst fast zu Tode geprügelt und dann im Fluss abgelegt - wo der 36-Jährige dann ertrank

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In Nordrhein-Westfalen ist ein 45-jähriger Russlanddeutscher wegen Mordes vor dem Schwurgericht: Er soll bei einem Zechgelage einen 36-Jährigen zuerst verprügelt und dann ermordet haben, weil er schwul war, so die Anklage.

Beim Bierkaufen kennengelernt und dann gemeinsam gezecht

Kennengelernt haben sich die beiden Männer am 30. Dezember 2016 beim Bierkaufen in einem Einkaufszentrum in Finnentrop im Kreis Olpe. In der Wohnung des 45-Jährigen trinken sie Wodka und Bier – dann kommt es gegen Mitternacht zum Eklat, als sie darüber reden, dass der Angeklagte gerade Probleme mit seiner Freundin habe.

„Er legte seinen Kopf auf meine Schultern, hat mich gestreichelt und gesagt: Vergiss die Weiber. Als ich ihn fragte, ob er schwul sei, sagte er: ‚Ja, Sex mit Männer ist besser‘. Ich sagte, er solle verschwinden. Dann fasste er mir in den Genitalbereich.“ Als er daraufhin seine Hand weggeschlagen habe, schlug ihn das spätere Opfer ins Gesicht, behauptet der Angeklagte. „Er ließ nicht locker. Ich habe ihn am Hals gepackt. Ich setzte mich aufs Sofa und sah, dass er sich nicht mehr bewegte“, sagt er vor Gericht.

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Staatsanwalt: „Der Angeklagte hasst nach eigener Aussage Homosexualität“

Was er verschweigt, ergänzt Staatsanwalt Rainer Hoppmann: „Der Angeklagte hasst nach eigener Aussage Homosexualität. Er gab ihm mehrere Faustschläge ins Gesicht. Er wehrte sich und als er aufstand, schlug er seinen Kopf mehrfach gegen die Wand“, relativiert der die Darstellung des Angeklagten.

Weil er Angst hatte, wegen Körperverletzung angezeigt zu werden, habe der Russlanddeutsche dann den 36-Jährigen getötet, so die Anklage. Dann versuchte er, die Leiche des Mannes in der Bigge, einem nahen Fluss, loszuwerden. „Als es ihm nicht gelang, ihn von der Brücke in die Bigge zu werfen, zog er ihn zur Böschung und rollte ihn ins 30 bis 35 Zentimeter tiefe Wasser. Entgegen der Annahme des Angeklagten lebte er da noch“, so der Staatsanwalt. Der Mann ertrank hilflos, wie die Obduktion ergab.

Nun muss sich der Russlanddeutsche wegen Mordes vor dem Landgericht in Siegen verantworten. „Er hat einen Menschen getötet, um eine andere Straftat zu verdecken.“ Diese Verdeckungsabsicht ist ein Mordmerkmal. Ihm droht lebenslange Haft. Das Urteil soll am 29. September gesprochen werden.

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