Donnerstag, 28. März 2024
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Radikale Christen, AfD und Bayern gegen die „Ehe für alle“

Welche Chancen haben sie gegen das Gesetz, das jetzt in Kraft getreten ist - und welchen Rückhalt haben sie in der Bevölkerung?

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Am Sonntag ist in Deutschland das „Eheöffnungsgesetz“ in Kraft getreten. Es erlaubt schwulen und lesbischen Paaren, auf dem Standesamt eine Zivilehe zu schließen. Damit ist Deutschland das 24. Land der Welt, das die Ehe gleichgeschlechtlichen Paaren öffnet. Doch das gefällt nicht allen.

Im Bürgerliche Gesetzbuch heißt es jetzt: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Verheiratete Schwule und Lesben haben dieselben Rechte und Pflichten wie heterosexuelle Eheleute. Dafür hatten sich Schwule und Lesben jahrzehntelang gegen große Widerstände eingesetzt.

„Demo für alle“ wird immer mehr von der Bewegung zum Privatvergnügen

So wie vom kirchennahen Bündnis „Demo für alle“, das von Hedwig von Beverfoerde angeführt wird, eine Online-Petition an Bundeskanzlerin Angela Merkel gestartet. „Das Wesen der Ehe als Lebensbund zwischen Mann und Frau ist nicht von menschlichen Gesetzgebern erfunden, sondern vorstaatlich und kann weder von Parlamenten noch vom Zeitgeist verändert werden“, heißt es dort.

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Bis jetzt haben 194.000 Menschen diese Petition unterschrieben. Das sind zu wenige, um politisch Gewicht zu haben. Denn aktuellen Erhebungen zufolge sind bis zu 75 Prozent der Deutschen dafür, dass auch schwule und lesbische Paare eine Ehe eingehen können.

Freistaat Bayern und die AfD wollen Verfassungsklage gegen die Ehe-Öffnung einbringen

Rechtlich effektiver könnte eine Verfassungsklage sein. Diese wurde unter anderem vom Freistaat Bayern und der rechtspopulistischen „Alternative für Deutschland“ (AfD) angekündigt. Bayern lässt derzeit von zwei Jus-Professoren prüfen, ob eine solche Verfassungsklage Chancen vor dem Höchstgericht hätte. Einen Zeitrahmen hat man sich in München dafür nicht gesetzt – es ist also gut möglich, dass der Plan in einer Schublade der bayerischen Staatskanzlei verschwindet.

Etwas mehr Druck würde hier gerne die AfD machen. Die Partei hatte im Sommer erklärt, sie wolle vor Gericht ziehen. Auf Anfrage von tagesschau.de bestätigt der Bundessprecher der AfD die Absicht. Allerdings: Für eine Klage gegen das Gesetz benötige man 25 Prozent der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Und die hat die AfD allein nicht. „Wir prüfen derzeit, wen wir noch für unser Vorhaben gewinnen können“, heißt es etwas kleinlaut.

In Deutschland lebten nach dem jüngsten Mikrozensus aus dem Jahr 2015 rund 94.000 schwule und lesbische Paare zusammen, 43.000 von ihnen in eingetragenen Lebenspartnerschaften.

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