Freitag, 29. März 2024
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„Ehe für alle“ in Deutschland: Nachholbedarf im Familienrecht

Fehlende rechtliche Anpassungen machen gleichgeschlechtlichen Ehepaaren das Leben schwerer als nötig

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Auch, wenn schwule und lesbische Paare seit 1. Oktober in Deutschland heiraten dürfen – alle Rechte eines heterosexuellen Paares haben sie deshalb noch nicht. Vor allem im Familienbereich gibt es noch Nachholbedarf.

Partnerin bekommt nicht automatisch Sorgerecht für Kind ihrer Ehefrau

Wie tagesschau.de berichtet bekommen bei einem verheirateten Frauenpaar nicht beide automatisch das Sorgerecht für ein Kind. Das bleibt bei der Frau, die das Kind austrägt. Die andere hat derzeit automatisch keine Rechte am eigenen Wunschkind – sie muss es als Stiefkind adoptieren.

„Es ist doch eindeutig zum Wohl des Kindes, wenn es zwei Sorgeberechtigte gibt – ohne solche Hürden“, ärgert sich Markus Ulrich vom deutschen Lesben- und Schwulenverband (LSVD) über solche Hürden.

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Der Änderungswillen hängt vom Eifer des neuen Justizministers ab

Und das weiß man auch im Bundesjustizministerium. Deshalb ließ Justizminister Heiko Maas von der SPD zwei Jahre lang Experten im „Arbeitskreis Abstammungsrecht“ über diese und andere Fragen beraten.

Im Abschlussbericht dieses Arbeitskreises heißt es, die Mit-Mutter solle bei Wunschkindern automatisch anerkannt werden. Doch Heiko Maas wird der nächsten Regierung nicht mehr angehören. Ob sein Nachfolger – aus CDU, CSU, Grünen oder FDP – an den Bericht halten will, ist unklar.

’Ehegatte I und II’ und das Gesetz machen schwulen und lesbischen Paaren das Leben etwas schwerer

Und auch sonst gibt es noch genügend Punkte für ein Feintuning. Bei einem Empfang für 15 gleichgeschlechtliche Ehepaare am Sonntag im Hamburger Rathaus merkte eine der Ehefrauen an, dass die Formulierungen auf den Urkunden noch optimiert werden könnten: „’Ehegatte I und II’ ist eigentlich nicht tragbar“, sagte sie mit einem Lächeln einem Reporter der Süddeutschen Zeitung.

Und das ist nicht das einzige Problem: Ein Ehepartner muss Gründen derzeit mit falschem Geschlecht im Eheregister geführt werden. Gerhard Bangert vom Bundesverband der deutschen Standesbeamten spricht von einem Versäumnis im Gesetzgebungsverfahren.

Nötig sei eine weitere Gesetzesänderung, die frühestens im nächsten Jahr in Kraft treten könne. Bis dahin gibt es dort nur die bisherigen Einträge „Ehemann“ und „Ehefrau“. Das heißt, bei gleichgeschlechtlichen Paaren wird einer der beiden zunächst an falscher Stelle einsortiert.

Lebenspartnerschaften können mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes übrigens nicht mehr geschlossen werden. Bereits bestehende bleiben aber erhalten oder können in eine Ehe umgewandelt werden.

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