Donnerstag, 18. April 2024
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Verfassungsgerichtshof könnte die Ehe in Österreich noch dieses Jahr öffnen

Die Richter folgen den Argumenten von Anwalt Helmut Graupner - und erledigen wieder einmal den Job der Politik

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Auch, wenn in der nächsten Bundesregierung mindestens eine Partei sitzen wird, die gegen die Öffnung der Ehe ist – die Chancen, dass schwule und lesbische Paare in Österreich bald heiraten können, ist mehr als nur intakt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) teilte heute mit, dass er die Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare prüft. Und nach Informationen des Wiener Rechtsanwalts und Bürgerrechtsaktivists Helmut Graupner gibt er offenbar seine bisherige Rechtsprechung zu diesem Thema auf.

Verfassungsgerichtshof teilt die Auffassung von Anwalt und Aktivist Helmut Graupner

Konkret geht es um die Klage von fünf Kindern, die gemeinsam mit ihren Eltern, jeweils zwei Väter und zwei Mütter, dagegen klagen, dass sie keine ehelichen Kinder sein dürfen – weil ihre Väter und Mütter nicht gleichgeschlechtlich heiraten dürfen. Der VfGH hat deshalb eine amtswegige Prüfung jener gesetzlichen Bestimmungen eingeleitet, die für heterosexuelle Paare die Ehe und für homosexuelle Paare die eingetragene Partnerschaft vorsehen.

Bis jetzt hat der VfGH in ähnlichen Fällen die Ansicht vertreten, dass die Eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare reicht und die Ehe nicht geöffnet werden muss. Doch nun folgt das Höchstgericht der Argumentation von Graupner. So ist der VfGH in seinem Prüfungsbeschluss vom 12. Oktober, der dem Anwalt heute zugestellt wurde, der Ansicht, dass der Unterschied zwischen Ehe für heterosexuelle Paare und Eingetragener Partnerschaft für homosexuelle Paare „in erster Linie einen diskriminatorischen Effekt“ habe – und die Bundesverfassung gerade das verbietet.

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„Mit dem unterschiedlichen Rechtsinstitut und der unterschiedlichen Bezeichnung dürfte öffentlich und für jede Person deutlich gemacht werden, dass die von der eingetragenen Partnerschaft erfasste personale Beziehung zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts etwas anderes – nach früherem Verständnis ‚minderes‘ – ist als die Ehe zwischen Personen verschiedenen Geschlechts, obwohl beide Beziehungen intentional von den gleichen Werten getragen sind“, so der VfGH weiter.

Damit könnte der VfGH im Dezember das Eheverbot aufheben – und die Bundesregierung nicht viel dagegen machen

Das heißt, der VfGH könnte – vermutlich im Dezember – urteilen, dass zwei unterschiedliche Formen – nämliche Ehe für Heterosexuelle und Eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle – für eine gleichwertige rechtliche Verbindung zweier Menschen verfassungswidrig sind.

Die Bundesregierung muss sich nun zu diesem Thema äußern. Schafft sie es nach einer entsprechenden Entscheidung des VfGH nicht, den verfassungswidrigen Zustand zu reparieren – was rechtlich nicht gerade einfach wäre – könnte die Ehe durch die Entscheidung des Höchstgerichts schon ab Jänner 2018 für schwule und lesbische Paare geöffnet werden.

Mit Klagen zu Gleichberechtigung: Schon viele Erfolge für Graupner und das RKL

Es ist nicht der größte Erfolg der Klagsoffensive, den Graupner mit dem Rechtskomitee Lambda (RKL) erreicht haben. So haben sie unter anderem durchgesetzt, dass das Bindestrich-Verbot für Eingetragene Partner bei Doppelnamen verfassungswidrig ist und ein gemeinsamer Name auch nach der Schließung der Eingetragenen Partnerschaft noch angenommen werden kann.

Im Dezember 2012 ordnet der VfGH nach einer Klage des RKL an, dass die Zeremonie bei der Schließung einer Eingetragenen Partnerschaft an die einer Ehe angeglichen werden muss. Im Juni 2013 hebt der VfGH nach einer weiteren RKL-Klage schließlich den Amtsraumzwang für die Begründung Eingetragener Partnerschaften auf.

Auch die gesetzliche Beschränkung der medizinisch unterstützten Fortpflanzung auf verschiedengeschlechtliche Ehen und Lebensgemeinschaften wurde vom VfGH im Jänner 2014 nach einer Klage von Graupner und dem RKL aufgehoben. Ein Jahr später hob das Verfassungsgericht schließlich auch das Verbot der gemeinsamen Adoption auf.

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