Donnerstag, 28. März 2024
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Österreichische Intersex-Aktivisten über deutsches Urteil erfreut

Hoffnung steigt, dass der Verfassungsgerichtshof in Österreich nächstes Jahr gleich urteilt

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Dass das deutsche Bundesverfassungsgericht am Mittwoch verlangt hat, dass es für intersexuelle Menschen die Möglichkeit geben muss, ein drittes Geschlecht amtlich ins Geburtenregister einzutragen, sorgt auch in Österreich für hoffnungsvolle Reaktionen.

„Geschlechtseintrag sollte freiwillig sein und auf Selbstbestimmung beruhen“

„Es ist höchste Zeit, die Rechte jeder Person anzuerkennen, die sich nicht ausschließlich männlich oder weiblich identifiziert, unabhängig von ihren Geschlechtsmerkmalen“, sagt Tobias Humer, Obmensch des Vereins intergeschlechtlicher Menschen Österreich (Vimö). „Wenn überhaupt, sollte ein Geschlechtseintrag nur freiwillig sein und auf der Selbstbestimmung der jeweiligen Person beruhen.“

„Ich freue mich über diese bahnbrechende Entscheidung, endlich werden intergeschlechtliche Menschen rechtlich wahrgenommen! Dieser Beschluss kann auch in Österreich nicht ignoriert werden! Nun ist der österreichische Verfassungsgerichtshof am Zug“ ergänzt Eva Matt, Juristin der Plattform Intersex Österreich.

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„Intergeschlechtliche Menschen werden auch 2017 von der Medizin, dem Gesetz und der Gesellschaft vereinnahmt und fremdbestimmt: Wir sprechen uns klar gegen geschlechtsnormierende Eingriffe an intergeschlechtlichen Körpern aus! Eine dritte Option würde der Thematik helfen, aus der Tabuisierung zu treten und Realität anzuerkennen“, betont auch Gabriele Rothuber, Intersex-Beauftragte der HOSI Salzburg.

Intersex-Aktivist Alex Jürgen nennt deutsches Urteil „auch für Österreich wegweisend“

Und auch der österreichische Intersex-Aktivist Alex Jürgen hat sich nach der Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts zu Wort gemeldet. Die deutsche Entscheidung könne „auch für Österreich wegweisend sein“, ist er überzeugt.

Er versucht gerade auf dem Rechtsweg, eine Änderung seines Personenstandes zu erkämpfen. Bisher ohne Erfolg: Das Verwaltungsgericht Oberösterreich hat seinen Antrag im Oktober 2016 abgelehnt. Nun liegt das Verfahren beim Verfassungsgerichtshof, mit einer Entscheidung wird 2018 gerechnet.

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