Donnerstag, 28. März 2024
HomeFamilieEhe und PartnerschaftBischofskonferenz warnt wieder vor Ehe-Öffnung

Bischofskonferenz warnt wieder vor Ehe-Öffnung

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs war Thema bei der Bischofskonferenz

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Die römisch-katholischen Bischöfe Österreichs haben erneut bekräftigt, dass eine Ehe für sie nur eine Verbindung zwischen Mann und Frau sein kann. Das geht aus einer Erklärung hervor, die bei der aktuellen Herbstvollversammlung der Bischofskonferenz in Wien verabschiedet wurde. Grund für diese Bekräftigung ist, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Mitte Oktober entschieden hat, zu prüfen, ob das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare mit dem österreichischen Grundgesetz konform ist.

Prüfung der Ehe-Öffnung habe „bei vielen Menschen berechtigte Sorgen ausgelöst“

In ihrer Erklärung heißt es, das Prüfverfahren des VfGH habe „bei vielen Menschen berechtigte Sorgen ausgelöst, die auch von den Bischöfen geteilt werden.“ Selbstverständlich sei homosexuellen Menschen dem Katechismus zufolge „mit Achtung zu begegnen“ – allerdings habe Papst Franziskus in seinem Dokument „Amoris Laetitia“ betont, dass es „keinerlei Fundament“ dafür gebe, „zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn“.

Die Ehe sei „einzigartig“, ihr Wesen sei „die dauerhafte Verbindung zwischen Mann und Frau und ihre Offenheit für gemeinsame Kinder“, so die österreichische Bischofskonferenz in ihrer Erklärung. Und gerade das Kindeswohl liegt den Geistlichen offenbar sehr am Herzen. Denn Regenbogenfamilien stempeln sie in ihrer Erklärung zu Familien zweiter Klasse ab.

- Werbung -

Bischofskonferenz warnt vor Leihmutterschaft, Geschwisterehe und Polygamie

So heißt es in der Erklärung: „Von der leiblichen Elternschaft abweichende rechtliche Konstrukte, die Paaren gleichen Geschlechts Elternrechte gegenüber Kindern einräumen, sollten immer dem Wohl der Kinder dienen. Sie können aber nie die mit der Ehe verbundene leibliche Elternschaft ersetzen, weil sie grundlegend anders sind.“ So würde ohne die „natürliche Generationenfolge durch gemeinsame Kinder und das Recht von Kindern auf Vater und Mutter“ auch der Sinn von Ehe verloren gehen.

Die Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare würde „eine Vielzahl neuer Fragen aufwerfen“ und wäre der falsche Weg, so die österreichische Bischofskonferenz in ihrer Erklärung: So würden künftig „Forderungen nach Leihmutterschaft, Geschwisterehe oder auch Polygamie nur mehr schwer abzuwehren sein“, fürchten die Geistlichen.

Bischöfe betonen: Diskriminierung verstößt nicht automatisch gegen Menschenrechte

Die Bischöfe vertrauen „in Respekt vor dem Höchstgericht“, dass die zuständigen Verfassungsrichter „verantwortungsvoll über diese Frage beraten und an ihrer bisherigen Linie festhalten, wonach die Ehe aufgrund ihres spezifischen Wesens anders zu behandeln ist als alle anderen Partnerschaftsformen“.

Dass es aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre aber auch im Verfassungsgerichtshof eine andere Ansicht gibt, verschweigen die Bischöfe. So hieß es in der Begrünung des VfGH für die Überprüfung, dass unterschiedliche Rechtsinstitute für unterschiedliche Paare einen „diskriminatorischen Effekt“ haben könnten.

Die Bischöfe betonen lediglich, dass ein Verweigern der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auch nach den Erkenntnissen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht diskriminierend sei.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner