In den USA hat sich eine aktive Soldatin am Dienstag einer geschlechtsanpassenden Operation unterzogen – zum ersten Mal bezahlt vom Verteidigungsministerium. Das berichtet der Fernsehsender NBC.
Gesundheitsbehörde der Streitkräfte genehmigte die Operation
Damit widersetzen sich die US-Streitkräfte gegen den Willen von Präsident Donald Trump – dieser möchte keine Transgender-Personen im Militär, und schon gar nicht für dessen geschlechtsanpassende Behandlung bezahlen.
Vizeadmiralin Raquel Bono, Leiterin der Defense Health Agency, die für die medizinische Versorgung der dienenden Soldaten zuständig ist, hat einen entsprechenden Eingriff am Montag genehmigt.
Genehmigung steht im Einklang mit den derzeitig gültigen Richtlinien für Transgender-Soldaten
„Ein aktives Mitglied der Streitkräfte hat eine geschlechtsanpassende Operation erhalten. Militärkrankenhäuser haben nicht die Expertise, um diese Form von Eingriffen durchzuführen, deshalb wurde es in einem privaten Krankenhaus durchgeführt“, bestätigte das Pentagon den Eingriff gegenüber NBC.
Außerdem heißt es in der Stellungnahme: „Nachdem dieses Mitglied der Streitkräfte bereits eine geschlechtsanpassende Behandlung begonnen hatte und der behandelnde Arzt diese Operation als medizinisch notwendig einstufte, wurde sie von der Direktorin der Defense Health Agency genehmigt.“ Diese Genehmigung stehe im Einklang mit den internen Richtlinien zu Transgender-Soldaten.
Trump-Weisung gegen Transgender-Soldaten ist derzeit außer Kraft
Präsident Donald Trump wird das vermutlich nicht gefallen: Er hat im August eine Weisung unterzeichnet, der zufolge geschlechtsanpassende Operationen nicht mehr vom Pentagon bezahlt werden sollen und die Streitkräfte künftig keine Transgender-Personen mehr aufnehmen.
Allerdings haben zwei LGBT-Organisationen gegen die Weisung geklagt, woraufhin ein Bundesrichter sie ausgesetzt hat. Außerdem gibt es aus dem Verteidigungsministerium noch keine Richtlinien zur Umsetzung. Auch in den Streitkräften und dem US-Kongress selbst gibt es heftigen Widerstand gegen die Weisung.