Samstag, 20. April 2024
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Zweiter Richter zerreißt Trumps Trans-Verbot fürs Militär in der Luft

Der Änderung fehle jede Grundlage, die Tweets dazu seien „launisch, willkürlich und unqualifiziert“

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Schon zum zweiten Mal innerhalb eines Monats muss US-Präsident Donald Trump eine Niederlage beim Trans-Verbot in den US-Streitkräften einstecken. Der zuständige Berufungsrichter in Chicago erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass der generelle Ausschluss von Transsexuellen wahrscheinlich verfassungswidrig sei und kritisierte die Tweets des Präsidenten.

Geklagt hatten mehrere Soldaten unter Führung von Marine-Offizier Brock Stone, der seit elf Jahren in den Streitkräften dient. Unterstützt wurde der 34-Jährige von mehreren Bürgerrechtlern unter Führung der American Civil Liberties Union (ACLU), die den Fall „Stone v. Trump“ Ende August eingereicht hatten.

Ohne fundierte Begründung könne die Politik nicht geändert werden, macht der Bundesrichter klar

Marvin G. Garbis, Bundesrichter am Bezirksgericht in Chicago, kritisiert in seiner 53 Seiten starken Urteilsbegründung unter anderem, dass Trump die Änderung der Richtlinien zuvor nicht überprüfen ließ und nationale Interessen dabei offenbar außer Acht ließ.

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Auch am beliebtesten Kommunikationskanal von Trump ließ der Richter kein gutes Haar. Die Tweets, in denen der Oberkommandierende die Änderung der Politik im Juli ankündigte, seien „launisch, willkürlich und unqualifiziert“, so Richter Garbis. Ihm zufolge seien die Tweets nicht das Resultat einer Überprüfung der geltenden Richtlinien.

„Eine unerwartete Ankündigung des Präsidenten und Oberbefehlshabers der Vereinigten Staaten via Twitter, dass ‚die Regierung der Vereinigten Staaten es nicht akzeptiert oder erlaubt, dass Transgender-Personen irgendwo im US-Militär dienen‘, kann unter diesen Umständen auf jeden Fall als schockierend bezeichnet werden“, zitiert das Urteil auch einen der Tweets.

Der zuständige Richter glaubt, dass bei Trumps Trans-Verbot kein legitimes nationales Interesse zugrundeliegt

Der Erlass des Präsidenten, der die Rechte von Transgender-Soldaten wieder beschneidet, zeige außerdem keine Anzeichen eines qualifizierten Meinungsfindungsprozesses „oder Anzeichen dafür, dass die Rücknahme von Transgender-Rechten für ein legitimes nationales Interesse notwendig sei“, so der Bundesrichter in der Urteilsbegründung.

Für den Präsidenten ist es in diesem Bereich bereits die zweite Niederlage innerhalb von vier Wochen: Bereits Ende Oktober hat eine Bundesrichterin in der Hauptstadt Washington, D.C. große Teile des von Trump verfügten Trans-Verbots im Militär außer Kraft gesetzt.

Richter hält es für wahrscheinlich, dass der Erlass des Präsidenten verfassungswidrig ist

Auf ihn beruft sich jetzt auch Garbis. „Auf Basis der Umstände rund um die Ankündigung des Präsidenten und dessen Abweichung vom normalen Procedere, ist das Gericht mit dem Gericht in D.C. einer Meinung, dass es genügend Unterstützung für die Argumente der Kläger gibt, dass ‚die Entscheidung, Transgender-Personen auszuschließen, nicht auf ernsthaften Bedenken betreffend der Effektivität des Militärs basiert‘“, so der Richter.

Der 1989 vom Republikaner George Bush sen. ernannte Bundesrichter sprach der Trump-Regierung außerdem das Recht ab, die Kosten für geschlechtsanpassende Maßnahmen von Trans-Soldaten zu streichen.

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