Donnerstag, 28. März 2024
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Lebenslange Haft für Doppelmord an lesbischem Paar

Der Angeklagte schwieg bis zuletzt - doch die Beweise waren eindeutig

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In Augsburg wurde heute der 32-jährige Waldemar N. wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er vor etwa einem Jahr ein lesbisches Paar erstochen hatte. Der Angeklagte schwieg bis zuletzt zu der Tat.

„Sie sind ein eiskalter Typ”, sagte die Richterin

Doch für Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser war klar: Der Angeklagte hatte am 9. Dezember 2016 seine Nachbarinnen, die 50-jährige Beate N. und ihre ein Jahr jüngere Partnerin Elke W., in deren Haus mit zahlreichen Messerstichen umgebracht, um mit den Bankkarten der Frauen an deren Vermögen zu kommen. „Sie sind ein eiskalter Typ”, sagte sie dem Angeklagten. Denn auch, wenn er schwieg – die Beweise sprachen eine eindeutige Sprache

In den Tagen nach dem Verbrechen wurden an mehreren Bankomaten im Landkreis Augsburg und in Prag insgesamt 5020 Euro von den Konten von Beate N. abgehoben.  Der Tatverdächtige hatte bei seiner Festnahme ein Bündel Bargeld in seinem BMW, dessen Stückelungen zu den Abhebungen passen könnte.

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Offenbar hat die 50-Jährige Waldemar N. vor ihrem Tod noch den PIN-Code verraten. An den Code von Elke W. gelangte der 32-Jährige offenbar nicht.

Ein heimtückischer Doppelmord, um seinen Lebensstil weiter finanzieren zu können?

Grund für den Mord könnten Schulden gewesen sein: Waldemar N. soll durch Reisen und Parties nicht nur seinen Überziehungsrahmen deutlich ausgereizt haben. Medien berichten von Schulden in sechsstelliger Höhe.

Obwohl sich der Täter offenbar bemühte, sämtliche Spuren zu vernichten, konnte die Polizei ihn schon sieben Tage nach dem Doppelmord festnehmen. Demnach wurden in seiner Wohnung zwei Messer mit DNA-Spuren der beiden Frauen gefunden – und ein Schuh mit ihrem Blut, der zu einem Abdruck im Wagen des Paares passte.

Besondere Schwere der Schuld: Keine vorzeitige Haftentlassung für Waldemar N.

Die Leichen der beiden Frauen wurden erst fast zwei Wochen nach der Tat gefunden. Waldemar N. hatte sie zweieinhalb Kilometer von ihrem Wohnort entfernt verscharrt, in einem Feld in der Nähe einer Kläranlage. Im Fluss fand die Polizei dann auch noch einen Spaten jenes Typs, den der 32-Jährige kurz zuvor in einem Baumarkt gekauft hatte.

Für Richterin Riedel-Mitterwieser reichten die Beweise aus, um Waldemar N. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen. Sie stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest, sodass der Angeklagte nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung freigelassen werden kann. Damit folgte sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger des 32-Jährigen hatten einen Freispruch gefordert.

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