Donnerstag, 25. April 2024
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Schlecht für Kinder: Familienbischof bedauert Öffnung der Ehe

Verfassungsgericht ignoriere "den Schutzcharakter, der der Verbindung von Mann und Frau zukommt", ist Klaus Küng überzeugt

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Auch Klaus Küng, Diözesanbischof von St. Pölten und in der österreichischen Bischofskonferenz für Familienfragen zuständig, bedauert die Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Vor allem Kinder würden unter der Öffnung der Ehe leiden, fürchtet der Familienbischof.

Öffnung der Ehe „schmerzt“ den konservativen Bischof

„Es schmerzt, dass sich die Bedeutung der Ehe als Verbindung von Mann und Frau nun nicht mehr im staatlichen Rechtsverständnis in ihrer Exklusivstellung als ‚Keimzelle der Gesellschaft‘ ausdrückt“, so Küng in einer Stellungnahme, die der katholischen Nachrichtenagentur Kathpress vorliegt.

Die Zivilehe würde durch das Urteil des VfGH nun „fundamental anders“ verstanden als bisher, so der Familienbischof weiter. Es gehe dabei nicht darum, „die individuelle Lebensgestaltung der Menschen auf den Prüfstand zu stellen“ oder „darüber zu sprechen wer wen liebt“, sondern „einzig um den Schutzcharakter, der der Verbindung von Mann und Frau zukommt“, so Küng.

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Die Ehe als Verbindung von Mann und Frau schütze vor allem Kinder, ist Küng überzeugt

Dabei gehe es „immer und ganz besonders“ um die Kinder, „die aus dieser Verbindung entstehen können und die besonderen Schutz vor Willkür und Unsicherheit verdienen“: Das Recht des Kindes auf Vater und Mutter sei für Küng „maßgeblich für die Identität und Persönlichkeitsentwicklung notwendig.“ Durch die Öffnung der Ehe würde dieses Recht „als nachrangig zu einem Partikularinteresse gesehen“, ist der St. Pöltner Bischof überzeugt.

Dabei betonte der wie alle römisch-katholischen Geistlichen zölibatär lebende Küng, dass seine Kirche die Ehe „die Verbindung von Mann und Frau als Abbild des Schöpfers“ sei, die Sexualität „nicht willkürlich von Fortpflanzung trennt, sondern als ein Ganzes sieht“.

Auch Kardinal Schönborn attackiert die Verfassungsrichter ungewohnt scharf

Küng bekräftigt damit die Linie der römisch-katholischen Kirche in Österreich, die am Dienstag schon Erzbischof Christoph Schönborn vorgegeben hatte. In einer ersten Reaktion auf die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare durch den VfGH hatte der Kardinal gemeint, die Höchstrichter würden mit ihrer Entscheidung „die Wirklichkeit verneinen“. Das Erkenntnis der Verfassungsgerichtshofs steht ihn sogar „im Widerspruch zum Europäischen Menschengerichtshof (EGMR)“.

„Es ist beunruhigend, dass sogar die Verfassungsrichter den Blick verloren haben für die besondere Natur der Ehe als Verbindung von Mann und Frau. Sie ist wie keine andere Beziehung geeignet, Kinder hervorzubringen, zu hüten und aufzuziehen und damit die Generationenfolge zu sichern“, so der Vorsitzende der Bischofskonferenz in seiner ersten Stellungnahme.

Evangelische Kirche begrüßt die Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare

Dass es auch anders geht, beweist die evangelische Kirche in Österreich: Der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker begrüßte die Entscheidung des VfGH. „Für die Evangelische Kirche sind Vertrauen, Verlässlichkeit und die Übernahme von Verantwortung in der Gestaltung menschlicher Beziehungen von zentraler Bedeutung“, so der höchste protestantische Geistliche in Österreich.

Aus Sicht der Evangelischen Kirche biete die Ehe dafür beste Voraussetzungen und sei deshalb „ein Zukunftsmodell“. Sie bilde den rechtlichen Rahmen für ein Zusammenleben von zwei Menschen, das auf lebenslanger Treue beruhe. „Dass auch für gleichgeschlechtlich liebende Menschen, die den Wunsch nach einer lebenslang verbindlichen Partnerschaft haben, der rechtliche Raum nun vollständig geöffnet wird, in dem Vertrauen, Verlässlichkeit und Verantwortung durch gesetzliche Regelungen geschützt und unterstützt werden, ist aus meiner Sicht zu begrüßen“, so Bünker weiter.

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