Freitag, 19. April 2024
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Schwulem Saufkumpan Penis abgeschnitten: Mehr als fünf Jahre Haft

In der Berufungsverhandlung wurde die Strafe um mehr als ein Jahr reduziert

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Vor dem Landgericht Limburg endete am Mittwoch ein Revisionsprozess in einem bizarren Fall: Nachdem er seinem schwulen Zechkumpanen im Suff den Penis abgeschnitten hatte, muss ein 34 Jahre alter Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge für fünf Jahre und vier Monate in Haft. Das sind um eineinhalb Jahre weniger als in der ersten Instanz. Außerdem muss der alkoholkranke Mann in eine Entziehungsanstalt.

Zu Ostern wurde gezecht, dann wurde das spätere Opfer anzüglich.

Die Tat ereignete sich zu Ostern 2016 in Wetzlar, einer kleinen Stadt in Mittelhessen. Der Angeklagte soll mit seinem späteren Opfer, einem 53 Jahre alten Mann, in der Nacht zum Karfreitag literweise Wein und Weinbrand getrunken haben. Dabei kam es dem Staatsanwalt zufolge zum Streit.

Der 53-Jährige soll dem 34-Jährigen zwischen die Beine gegriffen haben. Daraufhin schlug der Jüngere den Älteren mit der Faust zunächst ins Gesicht und dann so stark auf den Brustkorb, dass er sein eigenes Erbrochenes verschluckte und daran erstickte.

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Mit einem 18 cm langen trennte der Mann der Leiche den Penis ab

Was danach geschah, hört sich unglaublich an: Der Angeklagte soll ein 18 Zentimeter langes Messer genommen haben und dem Mann anschließend den Penis abgeschnitten haben. „Ich habe den K. umgebracht, die schwule Sau ist mir an die Eier gegangen. Deshalb habe ich ihm seine Eier abgeschnitten“, soll der Mann gerufen haben, als er von der Polizei gegen 1.15 Uhr liegend vor dem Haus gefunden wurde, in dem die Bluttat geschah.

Noch eineinhalb Stunden nach der Tat hatte der 34-Jährige einen Blutalkoholgehalt von 2,18 Promille, beim Opfer wurden 3,8 Promille Blut im Alkohol festgestellt.

Der Penis des Toten hing nur mehr an einem Hautfetzen

„Es bleibt zu hoffen, dass diese Verletzung postmortal zugefügt wurde“, so der zuständige Staatsanwalt Dominik Mies nach der Tat. Diese Hoffnung bestätigte sich durch die Obduktion. Der Penis hing nur mehr an einem zwei Zentimeter dicken Hautlappen am Körper des 53-Jährigen. Ihm zufolge waren beide Männer wegen diverser Körperverletzungsdelikte bereits polizeibekannt.

Anders als in der ersten Instanz sah die Kammer des Landgerichts in der Revisionsverhandlung keine Tötungsabsicht mehr und verurteilte den 34-Jährigen deshalb nicht mehr wegen Totschlags, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Das Urteil ist fünf Monate niedriger als von der Staatsanwaltschaft gefordert, die Verteidigung hatte einen Freispruch im Zweifel angestrebt.

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