Freitag, 29. März 2024
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Gay-Bars dürfen Hetero-Besucher abweisen

Stadt Braunschweig stellt fest: Verweigern des Einlasses ist rechtmäßig

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In Niedersachsen ist es auch weiterhin erlaubt, wenn Türsteher bei Gay-Parties heterosexuelle Gäste abweisen. Das geht aus einer Kontrollaktion der Stadt Braunschweig hervor.

Die Stadt wollte testen, ob ausländische Besucher in den Discos diskriminiert werden

Im Frühjahr hatte das Ordnungsamt der niedersächsischen Stadt sechs Discos in der Innenstadt überprüft: Zwei männliche Testpersonen offensichtlich ausländischer Herkunft und zwei deutsch aussehende Mitarbeiter der Stadt wollten in die Lokale. Die Stadt wollte so prüfen, ob ausländische Besucher diskriminiert werden würden.

Die Testpersonen konnten nur zwei Discos besuchen. Bei zwei Discos gab es keinen sachlich gerechtfertigten Grund für das Abweisen, und über die Türsteher wurde eine einer Geldstrafe verhängt. Bei zwei weiteren Veranstaltungen war das Verweigern des Einlasses aber sachlich gerechtfertigt – einer Abitur-Party und einer schwul-lesbischen Party.

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Für die Stadt in Ordnung: Heterosexuellen den Einlass zu einer LGBT-Veranstaltung verweigern

Diese Veranstaltungen hätten sich „an einen Personenkreis gerichtet, dem die Testpersonen nicht entsprachen“, so die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung. Damit ist es nun amtlich, dass zumindest in Niedersachsen sexuelle Minderheiten bei Veranstaltungen unter sich bleiben dürfen.

Seit dem letzten Jahr können Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft oder der Religionszugehörigkeit bei Einlasskontrollen nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Im konkreten Fall verhängte die Stadt Braunschweig nur Strafen in der Höhe von 60 Euro, zuzüglich 28,50 Euro für Gebühren und Auslagen.

Als einziges Bundesland in Deutschland verbietet Bremen auch die Abweisung eines Gastes auch aufgrund seiner sexuellen oder geschlechtlichen Identität.

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