Freitag, 19. April 2024
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EU-Generalanwalt stärkt Rechte gleichgeschlechtlicher Ehepaare

Sie sollen auch dort bei EU-Themen als Ehegatten behandelt werden, wo ihre Ehe nicht anerkannt wird

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Alle Staaten der EU könnten künftig Ehepartner von Unionsbürgern als Ehegatten anerkennen müssen und ihnen ein ständiges Aufenthaltsrecht geben, auch wenn das Land selbst die Ehe nicht geöffnet hat. Das schlägt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vor. In den meisten Fällen folgt das Höchstgericht seiner Empfehlung.

Niederlassungsfreiheit soll für homosexuelle Ehepartner auch gelten, wenn die Ehe in dem Land nicht gültig ist

Das heißt: Wer als Nicht-EU-Bürger in einer schwulen oder lesbischen Ehe lebt, soll sich dem Generalanwalt zufolge im Land seines Partners niederlassen, dort wohnen und arbeiten dürfen –  auch dann, wenn dort die gleichgeschlechtliche Ehe nicht erlaubt ist.

Im konkreten Fall geht es um den Rumänen Adrian Coman und seinen Partner, der US-Amerikaner Clabourn Hamilton. Die beiden haben 2010 in Brüssel geheiratet. Doch als das Paar 2012 in Rumänien einen ständigen Aufenthalt für Hamilton beantragen wollte, weil er Ehepartner eines Rumänen sei, blitzten sie bei den Behörden ab. Die Begründung: Das Land erkenne gleichgeschlechtliche Ehen nicht an, der Amerikaner sei deshalb kein Ehegatte nach rumänischem Recht.

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Dagegen klagte das Paar, der Fall ging bis vor das rumänische Verfassungsgericht. Dieses rief den Europäischen Gerichtshof an, weil der Fall EU-Recht betreffe. Und die Chancen, dass der EuGH jetzt zugunsten des Paares entscheidet, sind nun hoch.

Grundprinzip der Freizügigkeit und Recht auf Familienleben sind stärker als nationales Recht

Denn der Belgier Melchior Wathelet, seit 2012 Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, teilt in seinem Schlussantrag deren Rechtsauffassung: Wenn ein EU-Bürger einen gleichgeschlechtlichen Nicht-EU-Bürger heiratet, muss diese Ehe beim Aufenthaltsrecht in allen 28 Mitgliedsstaaten der Union anerkannt werden – unabhängig davon, wie die nationalen Vorschriften sind.

Demnach verstoße Rumänien gegen das Grundprinzip der Freizügigkeit, wenn es das binationalen Paar nicht anerkenne. Zwar stehe es den Staaten frei, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu verbieten. Allerdings müssen alle Mitgliedsstaaten der EU die Verpflichtungen beachten, denen sie durch das Prinzip der Freizügigkeit von EU-Bürgern unterliegen.

Auch verstoße die Nichtanerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren Wathelet zufolge gegen den in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Schutz des Familienlebens. Der Gerichtshof muss zwar nicht der Argumentation des Generalanwaltes folgen, tut dies aber in den meisten Fällen.

Die Betroffenen sollen in der ganzen EU als „Ehegatten“ bezeichnet werden

Und der Generalanwalt geht sogar noch einen Schritt weiter: Der Begriff „Ehegatte“ für gleichgeschlechtliche Eheleute solle EU-weit anerkannt werden, fordert der Belgier.:Der Begriff sei „geschlechtsneutral und unabhängig vom Ort der Eheschließung.“

Wegen der gesellschaftlichen Entwicklung sei die Ehe nicht mehr eine „Lebensgemeinschaft zweier Personen verschiedenen Geschlechts“ sei, wie es der Europäische Gerichtshof noch im Jahr 2001 definiert hatte. Diese Definition sei „heute überholt“. Denn in 13 EU-Mitgliedsstaaten sei die Ehe für schwule und lesbische Paare geöffnet, und spätestens nächstes Jahr komme auch Österreich dazu.

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