Freitag, 19. April 2024
HomePolitikEuropaRussland: Erste gleichgeschlechtliche Ehe anerkannt

Russland: Erste gleichgeschlechtliche Ehe anerkannt

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Zum ersten Mal ist in Russland eine gleichgeschlechtliche Ehe anerkannt worden. Das hat Pavel Stotsko, einer der beiden Frischvermählten, auf seinem Facebook-Profil gepostet.

Jeder legal geschlossene Ehe kann in Russland anerkannt werden

Möglich wurde das durch das Prinzip, das eine im Ausland legal geschlossene Ehe in Russland anerkannt wird. Und weil eine Ehe in Russland nicht per Gesetz als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert ist, gilt das offenbar auch für gleichgeschlechtliche Ehen.

Stotsko und sein Partner Eugene Wojciechowski, beides russische Staatsbürger, haben am 4. Jänner in Kopenhagen geheiratet. Nach  ihrer Rückkehr haben sie beim zuständigen Standesamt in Moskau die Eintragung der Ehe in die lokalen Bücher beantragt – auch, wenn sie sich alles andere als sicher waren, dass dieser Versuch gelingt.

- Werbung -

In nur fünf Minuten war die Ehe der beiden Männer auch in Russland gültig

Zu ihrer Überraschung hat das Standesamt schließlich gestern diese in Dänemark geschlossene Ehe ohne Probleme als gültig registriert. Der gesamte Amtsweg dauerte nur fünf Minuten.

Binnenpässe des Ehepaares
Pavel Stotsko/Facebook

Gegenüber dem russischen Fernsehsender TV Rain sagten Stotsko und Wojciechowski, der zuständige Beamte hätte die dänische Eheurkunde „ohne überflüssige Fragen“ zur Kenntnis genommen und bearbeitet. „Er hat nicht einmal sein Gesicht verzogen“, erinnern sie sich.

Auf Facebook zeigte Stotsko als Bestätigung den Stempel, mit denen die Ehe in den Binnenpässen des Brautpaares eingetragen wurde. Offenbar haben sie eine Gesetzeslücke gefunden – und ausgenützt.

Das gleiche Geschlecht ist nach russischem Recht kein Hindernis für eine Eheschließung

Denn Gründe, die einer Ehe nach russischem Recht widersprechen, wären ein enges Verwandtschaftsverhältnis, eine bereits vorhandene Ehe oder Unzurechnungsfähigkeit. Das Geschlecht wird weder bei der Definition der Ehe noch bei den Ausschlussgründen erwähnt. Es heißt lediglich, zur Anerkennung einer Ehe sei „die gegenseitige freiwillige Zustimmung des Mannes und der Frau, die in die Ehe eintreten“ nötig.

Beim Standesamt gab man sich auf Nachfrage des Fernsehsenders eher einsilbig: „Ihre Frage würde Sinn machen, wenn das Familienrecht der russischen Föderation eine andere Formulierung verwenden würde. Zum Beispiel ‚gegenseitige freiwillige Zustimmung der Ehepartner‘. Eine weitere Erörterung des Problems ist meiner Meinung nach nicht zweckmäßig“, so der Sprecher der Behörde.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner