Freitag, 19. April 2024
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Dreieinhalb Jahre Haft nach Messerstichen wegen „sexueller Avancen“

Für die Geschworenen war der Angeklagte für sein Handeln voll haftbar - das Urteil ist nicht rechtskräftig

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Zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen ist am Wiener Landesgericht ein 20-jähriger Peruaner verurteilt worden. Der Mann gab an, auf sein Opfer eingestochen zu haben, weil ihm der 30-jährige Marokkaner sexuelle Avancen gemacht haben soll. Dem schenkten die Geschworenen keinen Glauben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Es begann mit einem Joint und zehn Euro unter Freunden

Die beiden Männer lernten sich im August 2017 auf der Straße kennen, als der Jüngere den Älteren um Zigaretten anschnorrte. Dabei kamen sie ins Gespräch und bemerkten, dass sie nur zwei Häuser voneinander entfernt wohnten. Die beiden Männer tauschten ihre Telefonnummern aus, weil sie gemeinsam in die Disco gehen wollten.

Einige Tage später besuchte der Peruaner seinen neuen Freund in dessen Wohnung. Dabei rauchten sie einen Joint, wie der Angeklagte vor Gericht ausgesagt hat. Danach borgte sich der 20-Jährige von dem späteren Opfer zehn Euro.

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Der Angeklagte sagte vor Gericht, das Opfer habe ihn sexuell bedrängt

Zwei Wochen später kam der Angeklagte wieder zu dem Marokkaner, wie er vor dem Gericht offen zugab. Doch dann unterscheiden sich die Erzählungen zum Tatabend. Der Peruaner erzählt, dass der 30-Jährige ihn stattdessen sexuell belästigt habe. „Er hat mir nur noch Komplimente gemacht und gesagt, dass ich hübsch bin. Ich fand das eklig“, so der 20-Jährige.

Als der jüngere Mann die Wohnung verlassen wollte, soll sich der Marokkaner vor die Tür gestellt und ihn nicht herausgelassen haben. Plötzlich habe er ein Küchenmesser gezogen, vor sein Gesicht gehalten und mit der anderen Hand dem jungen Mann auf Gesäß und Geschlechtsteil gegriffen. Mit Mühe konnte er dem 30-Jährigen das Küchenmesser entreißen, erinnerte sich der Angeklagte. Er habe auf ihn eingestochen und sei aus der Wohnung geflüchtet. Blutüberströmt erzählte er seiner Mutter zu Hause, er hätte „Scheiße“ gebaut, „aber ich bin unschuldig“.

Das Opfer sagte vor Gericht, er sei hetero und der Angeklagte wollte ihn ausrauben

Das Opfer schildert eine andere Version der Ereignisse: Dass er dem Peruaner sexuelle Avancen gemacht oder ihn gar bedrängt habe, bestritt der Mann. Auf die Frage des Richters, ob er homosexuelle Neigungen habe, meinte der Mann: „Ich bin doch verheiratet.“ Seine Frau sei Slowakin, doch aufgrund von Schwierigkeiten lebten die beiden zur Zeit getrennt. Er habe weder Drogen besessen noch welche konsumiert, betonte der Marokkaner.

Der 20-Jährige sei kurz nach Mitternacht aufgetaucht, weil er Drogen und Geld wollte: Als ihm der Marokkaner die zehn Euro geborgt hatte, soll der Peruaner gesehen haben, dass er mehr Geld hatte. Deshalb habe der Angeklagte auch in räuberischer Absicht zugestochen. Er habe zunächst einen heftigen Schlag auf den Kopf gespürt. „Es fühlte sich wie ein Stromschlag an.“ Dann habe er gemerkt, dass er am ganzen Körper blute, sagte er unter Tränen.

Das Opfer wurde durch die Messerstiche lebensgefährlich verletzt

Der Mann schleppte sich noch aus seiner Wohnung in der Muhrengasse und brach dann am Gehsteig zusammen. Aufmerksame Passanten verständigten die Einsatzkräfte und retteten dem Mann damit das Leben. Der Peruaner wurde gegen 0.30 Uhr mit leichten Verletzungen verhaftet und soll sich dabei zur Tat bekannt haben.

Bei dem Angriff wurde der 30-Jährige lebensgefährlich verletzt. Der Gerichtsmediziner zählte beim Opfer zehn bis elf Wunden, vor allem Schnittverletzungen. Eine davon hat den Radialisnerv am linken Oberarm durchtrennt, sodass der 30-Jährige seiner Arbeit in der Gastronomie damit nicht weiter nachgehen kann. Eine Verletzung rührte von einem Stich her. Die Klinge des Küchenmessers drang dabei fünf bis zehn Zentimeter tief ein und beschädigte den Herzbeutel.

Geschworene gehen von Notwehrüberschreitung aus Zorn aus

Die Geschworenen verwarfen einstimmig die Anklage wegen Mordversuch. Vom versuchten schweren Raub wurde er freigesprochen. Außerdem gingen die Geschworenen in dem Fall von einer Notwehrüberschreitung aus, allerdings nicht aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken, sondern aus Zorn, weshalb er für sein Handeln voll haftbar gemacht wurde.

Als mildernder Umstand galt die Unbescholtenheit des Peruaners. Das Urteil, dreieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung, ist nicht rechtskräftig. Zusätzlich wurde der 20-Jährige zur Zahlung von 15.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

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