Samstag, 20. April 2024
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Hetze gegen Schwule: AfD-Politiker verurteilt

Für die Richterin hat Kay Nerstheimer mit seinen Äußerungen Lesben und Schwule beschimpft und in ihrer Menschenwürde herabgesetzt

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Weil er auf Facebook gegen Schwule gehetzt hatte, ist Kay Nerstheimer von der rechtspopulistischen „Alternative für Deutschland“ (AfD) zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt worden. Er selbst meint, es „wurde etwas konstruiert“.

Homosexuelle seien eine „degenerierte Spezies, widernatürlich und mit Fehlern im Programm“

Amtsrichterin Ta-Som Yun sah es als erwiesen an, dass der 53-Jährige „einen größeren Personenkreis mit seinen Äußerungen beschimpft und in der Menschenwürde herabgesetzt“, hatte. So bezeichnete Nerstheimer, der Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses ist, im Dezember 2014 auf Facebook unter anderem als „degenerierte Spezies, widernatürlich und Fehler im Programm“. Die Natur sage „eindeutig, normal ist, was der Erhaltung dient“, so Nerstheimer weiter auf Facebook: „Vor so etwas muss man Kinder SCHÜTZEN.“

Den früheren Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit bezeichnete Nerstheimer als „zurückgetretene Partyprinzessin“. Über den Grünen-Politiker Volker Beck schrieb er: „Es ist kein Verdienst, diesen Gendefekt zu besitzen und es ist auch kein Privileg, das für irgendwelche Tätigkeiten befähigt …“

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Für den Anwalt ist es eine „vertretbare wissenschaftliche These“, dass Homosexualität widernatürlich sei

Für Staatsanwalt Holger Brocke sind solche Äußerungen ein klarer Fall von Volksverhetzung. Nerstheimer wollte „Menschen mit einer homosexuellen Orientierung im Vergleich zum Rest der Bevölkerung als körperlich und sozial minderwertige Personen darstellen“.

Das sieht sein Anwalt naturgemäß anders: Homosexualität sei „widernatürlich“, das sei eine „vertretbare wissenschaftliche These“, darüber solle ein „medizinisches Sachverständigengutachten“ eingeholt werden: „Auch abwegige Thesen kann man diskutieren, das ist keine Volksverhetzung“, sagte er Ende Jänner bei einem Verhandlungstermin. Er verlangte im Sinne der Meinungsfreiheit einen Freispruch. Nerstheimer meinte noch in seinem letzten Wort: „Hier wurde etwas konstruiert.“

Auch die eigene Partei hat sich von Nerstheimer distanziert

Mit ihrem Urteil folgte die Richterin dem Antrag des Staatsanwaltes: Mit den Äußerungen habe Nerstheimer in der Gesamtheit der Äußerungen die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten. Zu Nerstheimers Gunsten wertete sie, dass die Tat lange zurückliegt, er keine einschlägigen Vorstrafen hat und seit 2008 straffrei sei. Davor wurde Nerstheimer nach Informationen der Berliner Zeitung aber sechs Mal verurteilt – unter anderem wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, Betrugs, gefährlicher Körperverletzung oder Unfallflucht.

Es ist nicht das erste Mal, dass Nerstheimer durch rechtsextreme Äußerungen auffällt. Im Jahr 2013 nannte er Schwarze „Bimbos“ und bezeichnete den damaligen Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier als „Hochverräter“. Im Jahr 2016 hatte Nerstheimer nach der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus auf eine Mitgliedschaft in der AfD-Fraktion verzichtet. Der Berliner AfD-Landesverband hatte wegen parteischädigenden Verhaltens ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn eingeleitet. Eine Entscheidung steht noch aus.

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