Freitag, 29. März 2024
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Österreich: Entscheidung über Drittes Geschlecht naht

Das Thema ist auf der Tagesordnung der aktuellen Session des Verfassungsgerichtshofs

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In den nächsten drei Wochen entscheidet der Verfassungsgerichtshof (VfGH) über die Frage des unbestimmten Geschlechts: Dieses Thema steht nämlich auf der Tagesordnung der aktuellen Session, die am Montag angefangen hat und bis 17. März dauert.

Konkret beschäftigt sich der VfGH mit der Frage, ob neben „männlich“ oder „weiblich“ auch ein drittes Geschlecht in das Zentrale Personenstandsregister eingetragen werden kann. Dieses könnte „inter“, „anders“, „unbestimmt“ oder einfach „X“ heißen.

In den niedrigeren Instanzen ist Intersex-Aktivist Alex Jürgen bis jetzt abgeblitzt

Beantragt hat dies der Intersex-Aktivist Alex Jürgen aus Oberösterreich. Der Bürgermeister der Heimatstadt und das Landesverwaltungsgericht haben das Ansinnen bereits abgelehnt. Daraufhin ist Alex Jürgen mit Hilfe des Bürgerrechtsanwalts Helmut Graupner vor den VfGH gegangen.

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Der Antrag macht eine Verletzung in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten geltend, darunter dem auf Achtung des Privatlebens, auf Datenwahrheit sowie auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Bioethikkommission und Volksanwaltschaft für Einführung des Dritten Geschlechts

Sowohl die Bioethikkommission des Bundeskanzleramtes als auch die Volksanwaltschaft haben sich letztes Jahr für die Einführung eines Dritten Geschlechts in Österreich ausgesprochen. Die Bioethikkommission hat Ende Oktober eine einstimmige Stellungnahme zu Intersexualität und Transidentität verabschiedet. Die Einführung einer dritten Option in Personenstandsregistern wird darin ausdrücklich empfohlen.

„Weder die Medizin noch die Rechtsordnung tragen dem Umstand Rechnung, dass es ein drittes Geschlecht gibt“, erklärt Volksanwalt Günther Kräuter. Auf Drängen der Volksanwaltschaft habe sich im Gesundheitsministerium eine Arbeitsgruppe mit Medizinern, Experten und Selbstvertretern zusammengefunden, um Richtlinien für den medizinischen Bereich zu entwickeln, so der Volksanwalt.

In Deutschland hat das Gericht zugunsten des Dritten Geschlechts entschieden

In Deutschland hatte das dortige Bundesverfassungsgericht im November in einem europaweit einzigartigen Richterspruch zugunsten des Dritten Geschlechts entschieden. Es forderte von der Politik, intersexuellen Menschen den Eintrag im Geburtenregister mit einem dritten Geschlecht zu ermöglichen.

Intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, solle damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität „positiv“ eintragen zu lassen, entschieden die Karlsruher Richter in ihrem Beschluss. Zur Begründung verwies das deutsche Höchstgericht auf das Persönlichkeitsrecht.

Erste VfGH-Session unter Präsidentin Bierlein

Es ist die erste Session unter der neuen VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein. Unter ihrem Vorgänger Gerhart Holzinger hat das Höchstgericht die Ehe geöffnet, Bierlein war damals Vizepräsidentin. Sonst ist der VfGH unvollständig: Erst heute wird der ehemalige Justizminister Wolfgang Brandstetter angelobt.

Für zwei weitere Richterstellen, die nach Pensionierungen unbesetzt sind und die mit FPÖ-nahen Juristen besetzt werden sollen, halten National- und Bundesrat erst heute die Hearings ab. Bis zu ihrer Bestellung werden Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofs beigezogen.

Jedes Jahr werden in Österreich rund 30 Kinder geboren, deren Geschlechtsmerkmale nicht den gängigen Normen für männlich oder weiblich entsprechen.

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