Donnerstag, 28. März 2024
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Berlin: 680 gleichgeschlechtliche Hochzeiten in drei Monaten

In der deutschen Hauptstadt gab es einen Run auf die Ehe für schwule und lesbische Paare

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Seit 1. Oktober 2017 können schwule und lesbische Paare in Deutschland heiraten. In Berlin gab es einen kleinen Ansturm auf die Standesämter: So hat in den ersten drei Monaten in der deutschen Hauptstadt 680 gleichgeschlechtliche Hochzeiten gegeben, das sind etwa acht pro Tag.

Das teilte der zuständige Innenstaatssekretär Torsten Akmann von der SPD auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Abgeordneten Anja Kofbinger und Sebastian Walter mit.

In drei Monaten fast gleich viele Ehen wie Lebenspartnerschaften im ganzen Jahr

Die Zahl der gleichgeschlechtlichen Eheschließungen in den ersten drei Monaten entspricht damit fast der Zahl der eingetragenen Partnerschaften, die in den Jahren zuvor über das gesamte Jahr hinweg geschlossen wurde: Diese lag 2016 bei 821, 2015 bei 778. Die gleichgeschlechtlichen Ehen machten 2017 auf Anhieb auch fünf Prozent aller in Berlin in dem Jahr geschlossenen Ehen aus.

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Besonders viele schwule und lesbische Paare ließen sich in Tempelhof-Schöneberg trauen, wo auch der „Regenbogenkiez“ um den Nollendorfplatz liegt. Dort waren es 181 Paare. Dahinter liegt in der Statistik Charlottenburg-Wilmersdorf mit 100 Paaren und Friedrichshain-Kreuzberg mit 97 Eheschließungen. Die wenigsten homosexuellen Paare ließen sich mit 19 in Spandau trauen.

Zwei Drittel der Paare waren männlich

Insgesamt 466 gleichgeschlechtliche Ehepaare in Berlin, das sind etwa zwei Drittel, lebten vorher bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Von den Paaren, die in den ersten drei Monaten geheiratet haben, waren 449 männlich und 231 weiblich.

Der Deutsche Bundestag machte im Sommer nach einer unbedachten Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel den Weg für eine Öffnung der Ehe frei. Gleichgeschlechtliche Ehepaare haben damit in Deutschland die gleichen Rechte und Pflichten wie heterosexuelle Ehepaare, etwa das Recht zur Adoption von Kindern.

Mit der Öffnung der Ehe wurde auch die Lebenspartnerschaft auf Eis gelegt: Bestehende Lebenspartnerschaften bleiben zwar bestehen und können in eine Ehe umgewandelt werden, es können aber keine neuen mehr eingegangen werden.

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