Freitag, 19. April 2024
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Homosexuelle „Fallobst der Gesellschaft“: Lokale Sportgröße vor Gericht

Der 74-Jährige musste sich wegen Volksverhetzung verantworten

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In Ulm ist Roger M. wohlbekannt: Der 74-Jährige ist als Fechter, Fünfkämpfer, Trainer und Sportlehrer ein Fixpunkt in der baden-württembergischen Stadt. Nun stand er vor Gericht – weil er Lesben und Schwule unter anderem als „unfruchtbares Fallobst“ bezeichnet hat, wie die Südwest Presse berichtet.

Es begann mit einem Protest gegen die Ehe-Öffnung beim CSD Ulm

Seinen Beginn hat die Geschichte am Ulmer CSD: Roger M. protestierte mit einem Transparent gegen die Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare. Das Feedback der Teilnehmer an dem Umzug zu dem Transparent war erwartbar: Es hagelte Kritik, Roger M. fühlte sich sogar „angefeindet“, schreibt die Lokalzeitung. Deshalb stellte er einem befreundeten Mitarbeiter des Stadtmagazins „Spazz“ einen Flyer zur Verfügung, den dieser auch ungekürzt in voller Länge abdruckte.

An einer Stelle dieses Flyers nennt Roger M. Schwule und Lesben „unfruchtbares degeneriertes Fallobst der Gesellschaft“, wogegen „sogar Polygamie die natürlichere Sex-Kultur“ sei. Es folgte eine Anzeige wegen Volksverhetzung. Die Staatsanwaltschaft bot ihm an, das Verfahren gegen eine Zahlung von 500 Euro an „Ärzte ohne Grenzen“ einzustellen. Doch dagegen legte der streitbare 74-Jährige Einspruch ein – und es kam zu einem öffentlichen Verfahren.

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Roger M. erschied im schwarz-rot-goldenen Sportanzug vor Gericht

Demonstrativ tauchte er deshalb letzten Donnerstag im schwarz-rot-goldenen Sportanzug mit Bundesadler auf, vor sich eine Baseballkappe in den deutschen Nationalfarben und das Transparent, ohne das es nie zu der Aufregung gekommen wäre. „Ich will mich durch mein Äußeres als einen fairen Sportsmann zeigen, der als Sportler und als Lehrer immer für Fairness eingetreten ist“, erklärte er der versammelten Lokalpresse.

Ein „wenig überzogen“ sei das vielleicht gewesen, gibt der 74-Jährige schließlich vor Gericht zu – aber durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Dass er nun wegen Volksverhetzung vor Gericht steht, empört den 74-Jährigen. „Das lasse ich nicht auf mir sitzen“, erklärt er empört – schließlich habe er mit seinen ehrenamtlichen Tätigkeiten einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft geleistet.

Eigentlich seien Schwule und Lesben „lieb und nett und so weiter“, beteuerte er vor Gericht

Außerdem habe er nichts gegen Schwule und Lesben, „die sind alle lieb und nett und so weiter“. Aber dass beispielsweise beim Eiskunstlauf zwei Männer den Paarlauf bestreiten dürften, ginge ihm dann doch zu weit: „Ich bin Vater von drei Kindern und sechs Enkelkindern. Da hört es auf.“

Doch die Richterin gibt Roger M. zu verstehen, dass er im Falle eines Urteils mit einer Verurteilung wegen Volksverhetzung rechnen müsse. Daraufhin zieht er seinen Einspruch gegen das Angebot der Staatsanwaltschaft zurück. Bis zur Zahlung der 500 Euro in fünf Raten bleibt das Verfahren vorläufig eingestellt.

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