Samstag, 20. April 2024
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Haft für Jugendliche, die einen Schwulen geschlagen und beraubt haben

Die Obdachlosen beraubten den Mann und verletzten ihn dabei schwer

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In Gießen müssen drei junge Obdachlose ins Gefängnis, weil sie einen schwulen Saufkumpanen, der offenbar nach Sex gesucht hat, zusammengeschlagen und beraubt hatten. Das berichtet die Gießener Allgemeine.

Der Mann wollte Sex mit den obdachlosen Jugendlichen, die Burschen nur „die Nacht rumbekommen“

Die Tat ereignete sich am 15. Juli 2017 auf einem Fußweg in der Nähe der Wieseck, einem kleinen Gewässer, das durch die hessische Stadt fließt. Die drei Burschen im Alter von 19, 20 und 27 Jahren, die in einer Obdachlosenunterkunft schliefen und von Hartz IV lebten, haben zuvor im „Bierexpress“ einen alleinstehenden 55-Jährigen kennengelernt.

Die Burschen wollten eigenen Angaben zufolge „die Nacht rumbekommen“, während der Frühpensionist im Lokal ein Sexdate suchte. Das nutzten die Burschen offenbar aus: Sie verließen gemeinsam den „Bierexpress“, dann lockten die jungen Männer den Mann an den einsamen Ort.

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Das Opfer musste drei Tage im Krankenhaus bleiben

Dort stülpte einer der Täter dem Mann eine Jacke über den Kopf, während die anderen ihn mit Schlägen und Tritten malträtierten. Der Kopf des 55-Jährigen schlug dabei gegen das Geländer. Als ihr Opfer wehrlos am Boden lag, nahmen sie ihm seine Geldbörde, sein Handy und seine Uhr ab und ließen ihn liegen.

Bei dem Überfall erlitt der 55-Jährige ein Schädel-Hirn-Trauma, Prellungen und einen Jochbeinbruch. Er musste drei Tage lang im Krankenhaus behandelt werden.

Die Polizei kam dem Trio schnell auf die Schliche

Auf die Schliche kam die Polizei dem Trio zwei Wochen später, als das gestohlene Handy mit einer fremden SIM-Karte aktiviert wurde. Der 27-Jährige, der auch vor anderen mit seiner Tat geprahlt hat, hatte es einem anderen Obdachlosen verkauft. Schnell konnten er und seine Komplizen festgenommen werden. Seit November sitzen sie in Untersuchungshaft.

Die drei jungen Männer gestanden die Tat. Bei den beiden jüngeren Burschen wurde Jugendstrafrecht angewandt, weil sie in schlimmen Verhältnissen aufgewachsen waren, keinen Beruf haben und regelmäßig Drogen konsumierten. Für sie beantragte der Staatsanwalt eine Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Richterin folgte dem Antrag.

15 Monate Haft für die jüngeren Täter, 28 Monate für den Älteren

Der 27-Jährige wurde nach Erwachsenenstrafrecht zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Auch hier folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Mann hatte etliche Vorstrafen, zur aktuellen Haftstrafe kommen noch elf Monate Haft aus einer Gesamtstrafe hinzu, die der Mann im Jahr 2014 erhalten hatte.

Zusätzlich gab die Richterin der Nebenklage statt, die Täter anteilig zu Schmerzensgeld von 3000 Euro und Schadenersatz von 550 Euro zu verurteilen.

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