Freitag, 26. April 2024
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Italienisches Standesamt erkennt erstmals zwei Mütter an

Meilenstein mit Unterstützung der Bürgermeisterin von Turin

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Zum ersten Mal in Italien hat ein Standesamt ein Neugeborenes mit zwei Müttern eingetragen. Das Standesamt von Turin hat bei insgesamt drei Kindern homosexueller Paare beide Elternteile als Mutter beziehungsweise Vater registriert.

„Jetzt hat Niccolò für den italienischen Staat zwei Mütter“

Möglich wurde die doppelte Anerkennung der Mutterschaft durch den Einsatz der Turiner Bürgermeisterin Chiara Appendino, einer Politikerin der populistischen Fünf Sterne-Bewegung. Bei einem der Paare handelt es sich um Chiara Foglietta, Gemeinderätin in Turin für die sozialdemokratische PD, und die Bioethik-Expertin Micaela Ghisleni.

Foglietta hatte sich in Dänemark künstlich befruchten lassen, nun kam Niccolò Pietro zur Welt. „Jetzt hat Niccolò für den italienischen Staat zwei Mütter“, freut sich die lesbische Politikerin. Ghisleni ergänzte, dass ihr Sohn auch beide Familiennamen des Paares tragen soll. Ein entsprechender Antrag sei bei Gericht eingebracht. „Das ist eine Anerkennung von Gleichheit und kein Privileg“, so die Bioethikerin.

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Chiara Foglietta bezeichnet die Entscheidung des Standesamtes als „wichtiges Kapitel in der Geschichte Italiens“: „Wir müssen Bürgermeisterin Appendino und all jenen danken, die in den letzten Jahren für die Anerkennung von Rechten gekämpft haben, die für alle gelten sollten“, fügte sie hinzu.

Bis jetzt wurden nur ausländische Geburtsurkunden anerkannt

In den bisherigen Fällen, in denen italienische Standesämter zwei Mütter registriert hatten, haben sie Dokumente aus einem Drittstaat übernommen: So wurden im Februar 2015 in Rom zwei Mütter für ein Kind registriert, das eine argentinische Geburtsurkunde hatte. Zwei Frauen aus Neapel brachten ihren Sohn Ruben in Spanien zur Welt und ließen die Papiere dann in Italien anerkennen.

Auch ein Väterpaar gibt es in Italien: So hat das Berufungsgericht im norditalienischen Trient letztes Jahr beschlossen, dass beide Männer in der Geburtsurkunde als Kindsväter eingetragen werden können. Die Kinder, ein Zwillingspaar, kamen vor sechs Jahren durch künstliche Befruchtung zur Welt und wurden von einer Leihmutter in Kanada ausgetragen. Dort hatte das Paar bereits die volle Elternschaft, dieses Recht wollten sie nun auch in Italien.

Italien ist Schlusslicht bei LGBT-Rechten in Westeuropa

Auch sonst war musste die gemeinsame Elternschaft für gleichgeschlechtliche Paare vor Gericht erstritten werden: Im Jahr 2016 hat das Familiengericht in Rom einem lesbischen Paar gestattet, die jeweiligen Kinder der Partnerin rechtmäßig zu adoptieren.

Wenn es um die Rechte sexueller Minderheiten geht, ist Italien ein Nachzügler unter den westeuropäischen Staaten. So wurden Eingetragene Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare erst 2016 beschlossen. Die Möglichkeit der Adoption wurde auf Druck der römisch-katholischen Kirche wieder aus dem Gesetz gestrichen. Allerdings haben Gerichte in der Vergangenheit immer wieder erlaubt, dass Lesben und Schwule die leiblichen Kinder ihrer Partner adoptieren.

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