Donnerstag, 28. März 2024
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Zwei Missbrauchsverfahren gegen australischen Kardinal George Pell

Der Nummer 3 in der katholischen Kirche wird vorgeworfen, sich an jungen Burschen vergangen zu haben

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Das Missbrauchsverfahren gegen den australischen Kardinal George Pell wird in zwei getrennte Verfahren aufgeteilt. Darauf haben sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung heute im australischen Melbourne geeinigt. Der 76-jährige Kurienkardinal ist der ranghöchste Vertreter der römisch-katholischen Kirche, der sich wegen Missbrauchsvorwürfen vor einem weltlichen Gericht verantworten muss.

Dass er auf seinen Posten im Vatikan zurückkehren kann, gilt als unwahrscheinlich

Seit 2014 war Pell der Finanzchef des Vatikans und damit die Nummer drei in der Hierarchie der römisch-katholischen Kirche. In diesem Amt habe ihm Papst Franziskus „eine Beurlaubung gewährt, damit er sich gegen die Vorwürfe verteidigen kann“, so Vatikan-Sprecher Greg Burke.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mehrere Burschen sexuell missbraucht zu haben. Er bekannte sich vor Gericht nicht schuldig, es gilt die Unschuldsvermutung. Allerdings gilt es als unwahrscheinlich, dass er selbst bei einem Freispruch auf seinen alten Posten im Vatikan zurückkehren kann.

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Als Priester soll er Burschen zwischen die Beine gegriffen haben

Im ersten Prozess geht es um Vorwürfe, dass Pell als junger Priester in den 1970er-Jahren Burschen in einem öffentlichen Bad in Ballrat sexuell belästigt haben soll. Im Jahr 2015 beschuldigten zwei Männer, dass er ihnen während dem Schwimmen immer wieder an die Genitalien gegriffen haben soll. Zu dieser Zeit war er der für die Erziehung zuständige Vikar der Diözese von Ballarat.

Ein weiterer Mann berichtete, Pell habe sich in den 1980er-Jahren, als er schon Weihbischof von Melbourne war, vor drei Burschen im Alter von acht bis zehn Jahren in einem Umkleideraum am Strand entblößt. Die Burschen waren zwischen acht und zehn Jahre alt und standen zwei bis drei Meter von dem Geistlichen entfernt, so der Zeuge.

Im zweiten Prozess geht es um Vorwürfe, dass er in den 1990er-Jahren als Erzbischof von Melbourne einen jungen Mann sexuell belästigt haben soll. Die Vorwürfe seien „vollkommen unterschiedlicher Natur“, erklärte Pells Verteidiger Robert Richter, „und liegen 20 Jahre auseinander“. Richterin Sue Pullen wird die Aufteilung des Prozesses offiziell bei der nächsten Anhörung am 16. Mai beschließen.

Staatsanwalt rechnet damit, dass beide Verfahren etwa zehn Wochen dauern

Staatsanwalt Mark Gibson rechnet damit, dass beide Prozesse zusammen etwa zehn Wochen dauern werden, der erste Prozess soll seiner Meinung nach besser früher als später beginnen. Gründe dafür seien auch das hohe Alter des Angeklagten und der schlechte Gesundheitszustand eines Schlüsselzeugen.

Kardinal George Pell bleibt gegen Kaution auf freiem Fuß, musste aber seinen Reisepass abgeben. Damit kann er Australien nicht verlassen und auch nicht zurück in den Vatikan.

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