Dienstag, 23. April 2024
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Bushidos homophobe Texte sollen nicht jugendgefährdend sein

Oberverwaltungsgericht Münster nimmt das Album "Sonny Black" vom Index

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Bushidos Album „Sonny Black“ könnte in Deutschland schon bald wieder vom Index für jugendgefährdende Medien genommen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In dem Album gibt es auch homophobe Textpassagen, wegen denen das Album auch auf dem Index gelandet ist.

„Du Schwuchtel wirst hier ausradiert“: Nicht jugendgefährdend?

In mehreren der 15 Lieder auf dem Album ist von „Schwuchteln“ die Rede, es gibt auch Textstellen wie „Du schwuler Spast“, „Berlin ist mein Hauptquartier, du Schwuchtel wirst hier ausradiert“ oder „Kleine Schwuchtel mit dei’m Unterlippenpiercing, ein falsches Wort und deine Zunge spürt Rasierklingen“.

Das ging der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu weit. Sie setzte Bushidos Album „Sonny Black“ 2015 auf den Index. Denn in den Texten würden Gewalt und ein krimineller Lebensstil verherrlicht, viele Textpassagen seinen frauen- und homosexuellenfeindlich, so die Begründung. Die Wahrscheinlichkeit, „dass Minderjährige die geäußerten Demütigungen in ihren Wortschatz und in ihr eigenes Verhalten übernehmen“ könnten, schätzte die Behörde als „sehr hoch“ ein.

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Die gewaltverherrlichenden Texte seien „bewusst klischeehaft überzeichnet“, so der Anwalt

Dagegen klagte der Rapper. Sein Anwalt argumentierte, dass es keine Belege für die verrohende Wirkung von Gangsta-Rap gebe. Die Texte seien „bewusst klischeehaft überzeichnet“. Außerdem behauptete der Jurist, dass das Gangster-Rap sogar eine identitätsstiftende Wirkung habe und so den jungen Hörern Halt geben könne.

Und auch formale Gründe zog Bushidos Anwalt im Kampf gegen die Indizierung ins Feld: Die Bundesprüfstelle habe formale Fehler begangen, indem sie weiteren Autoren auf der Platte keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zu diesen Autoren gehören unter anderem auch die Rapper Farid Bang und Kollegah, die mit ihren antisemitischen Texten für bundesweite Empörung sorgten.

Gericht gibt Bushido recht, Revision ist zulässig

Nun bekam  Bushido in zweiter Instanz recht. Die Bundesprüfstelle habe nicht sorgfältig genug zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit abgewogen, so das Oberverwaltungsgericht in Münster. Dafür sei es notwendig, alle „schöpferisch Beteiligten“ anzuhören – eben auch die beiden Skandalrapper. In erster Instanz war die Klage von Bushido vom Verwaltungsgericht Köln noch abgewiesen worden.

Frei in den Läden erhältlich ist Bushidos Album „Sonny Black“ deshalb aber noch nicht. Denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Richter haben die Möglichkeit einer Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich zugelassen. Bis dahin darf das Album weiterhin nicht an Kinder oder Jugendliche verkauft werden.

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