Samstag, 20. April 2024
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Entschädigungen für schwule Männer: Erst 81 Anträge in ganz Deutschland

Etwa 5.000 Verurteilte könnten Anspruch darauf haben

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Bis 1969 wurden in der Bundesrepublik Deutschland rund 50.000 Männer verurteilt, weil sie schwul waren. Ganz abgeschafft wurde der dafür verantwortliche Paragraf 175 erst 1994.

Vor neun Monaten ist ein Gesetz in Kraft getreten, das Menschen, die wegen ihrer Homosexualität verurteilt wurden, rehabilitiert. Davon können bis zu 5.000 Männer betroffen sein, die noch leben – doch besonders viele nehmen diese Möglichkeit nicht in Anspruch.

Von den 5.000 Berechtigten haben erst 81 einen Antrag abgegeben

So sind in ganz Deutschland bis zum Februar nur 81 Anträge eingegangen. Das geht aus parlamentarischen Anfragen der Grünen und der Linken hervor. Davon wurden 54 Anträge positiv beschieden.

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In Berlin wurden bis zum 24. April zwölf Anträge auf strafrechtliche Rehabilitierung gestellt. Acht davon seien positiv beschieden worden. In zwei Fällen erfolgte den Angaben zufolge eine teilweise Rehabilitierung, weil das zugrundeliegende Urteil auch andere Delikte umfasste. Das geht aus der Beantwortung einer Anfrage der Grünen an den Berliner Senat hervor.

In zwei weiteren Fällen wurden die Akten an andere Staatsanwaltschaften abgegeben, weil Berlin nicht zuständig war. In einem Fall wurde der Antrag wegen fehlender Glaubhaftmachung abgelehnt. Ein Fall sei nicht entschieden worden, weil der Antragsteller zwischenzeitlich starb. Alle Anträge wurden nach Senatsangaben von den früher verurteilten Personen selbst gestellt.

„Die meisten Verurteilten sind verstorben, ohne dass ihnen Gerechtigkeit widerfahren ist“

Für Sebastian Walter, den queerpolitischen Sprecher der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, ist das Ergebnis „bestürzend“: „Es ist im höchsten Grade beschämend für diesen Rechtsstaat, dass das Rehabilitierungsgesetz zu spät gekommen ist, wie die vorliegenden Zahlen belegen. Die meisten der nach dem Schandparagrafen 175 verurteilten Männer sind bereits verstorben, ohne dass ihnen zu Lebzeiten Gerechtigkeit widerfahren ist.“

Er fordert, dass die Betroffenen „besser und insbesondere niedrigschwellig über ihre rechtlichen Möglichkeiten“ informiert werden. Die betroffenen Männer haben Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro, wenn das Urteil aufgehoben wird. Haftstrafen werden mit 1.500 Euro pro Jahr entschädigt.

Eine Kollektiventschäfigung soll der LGBT-Community im Alter dienen

Das reicht Walter nicht: Er fordert eine Erweiterung des Rehabilitierungsgesetzes: So sollen auch nicht verurteilte Opfer, die wegen eines Ermittlungs- und Strafverfahrens Schaden erlitten haben, eine Entschädigung erhalten können. Das würde Männer betreffen, die durch ihre offen gewordene Homiosexualität ihren Job verloren haben.

Eine Kollektiventschädigung soll außerdem „insbesondere Projekte fördern, die der Verbesserung der Lebenssituation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen im Alter dient“, so der Abgeordnete der Grünen.

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