Donnerstag, 28. März 2024
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EU-Gericht stärkt die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare

Auch in Ländern, die die Ehe nicht geöffnet haben, dürfen gleichgeschlechtliche Ehepaare im Unionsrecht nicht diskriminiert werden

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Ein richtungsweisendes Urteil für die Rechte von gleichgeschlechtlichen Ehepaaren hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg gesprochen: So dürfen einzelne EU-Staaten gleichgeschlechtlichen Ehepartnern den Aufenthalt nicht mehr verweigern, nur weil die Ehe bei ihnen noch nicht geöffnet ist.

Das geht aus einem heute veröffentlichten Urteil hervor. Geklagt hatten der US-Amerikaner Claibourn Robert Hamilton und sein rumänischer Ehemann Adrian Coman. Die beiden Männer hatten im Jahr 2010 in Belgien geheiratet.

Für rumänische Behörden war das Paar nicht verheiratet und konnte sich auch nicht auf EU-Recht berufen

Doch in Rumänien verweigerten die Behörden dem Amerikaner zwei Jahre später eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung – und das, obwohl heterosexuelle Ehepartner von EU-Bürgen diese Genehmigung in Rumänien automatisch bekommen. Doch weil das Land die Ehe nicht für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet habe, habe der Amerikaner kein Recht darauf, so die rumänischen Behörden.

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Der Europäische Gerichtshof gab dem Paar jetzt Recht: Die Freizügigkeit von EU-Bürgern dürfe nicht beschränkt werden – das betreffe auch den Rumänen, dem die Möglichkeit gegeben werden muss, sich mit seinem Ehemann in Rumänien niederzulassen und sich frei zu bewegen. „Der Begriff ‚Ehegatte‘ im Sinne der unionsrechtlichen Bestimmungen über die Aufenthaltsfreiheit von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen umfasst Ehegatten gleichen Geschlechts“, machten die Richter klar.

Jedem Mitgliedsstaat steht es frei, gleichgeschlechtliche Ehen zuzulassen – doch bei EU-Recht gilt die Ehe

Die Anerkennung einer einzelnen gleichgeschlechtlichen Ehe, um das Aufenthaltsrecht für den Ehegatten zu erhalten, beeinträchtige nicht die Ehe nach nationalem Recht. Denn Rumänien verpflichte sich durch die Aufenthaltsgenehmigung „nicht dazu, in seinem nationalen Recht das Institut der Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts vorzusehen“, so die Richter.

Damit folgten die Richter der Empfehlung des Generalanwalts, der im Jänner empfohlen hatte, gleichgeschlechtliche Ehepartner unionsrechtlich als Ehegatten anzuerkennen. Die Richter betonten, dass es jedem Mitgliedsstaat frei stehe, gleichgeschlechtliche Ehen zuzulassen oder nicht. Die Ehe der beiden Männer muss in Rumänien also nicht anerkannt werden, wenn es nicht um EU-Recht geht.

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