Freitag, 19. April 2024
HomeNewsChronikLebenslange Haft nach qualvollem Mord an jungem Schwulen

Lebenslange Haft nach qualvollem Mord an jungem Schwulen

Geimeinsam soll ein Hetero-Paar den 27-Jährigen gequält haben - er bettelte noch um Gnade

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Weil er nach Ansicht des Richters einen 27-jährigen Schwulen wegen dessen Homosexualität grausam ermordet hat, ist gestern am Mannheimer Landgericht ein 45-jähriger Deutscher zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das berichtet die Rhein-Neckar-Zeitung.

Seine 33-jährige Freundin, die wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist, wurde in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte und seine Freundin das Opfer aus Homophobie stundenlang gequält hatten und der junge Mann anschließend qualvoll gestorben ist.

Eine Party mit Alkohol und Drogen endete mit dem Quälen des jungen Schwulen

Die Frau hatte das spätere Opfer Kevin S. am Abend des 4. August 2017 in ihre Wohnung im Mannheimer Bezirk Schwetzingerstadt eingeladen, um „Party zu machen“. Der 27-jährige war zu dieser Zeit ohne festen Wohnsitz und übernachtete immer wieder bei einem Freund. Es wurde eine laute Party, wie Zeugen später bestätigten: Zu dritt trank man Alkohol und konsumierte Amphetamin. Wann die Party aus der Bahn geriet, konnte nicht mehr geklärt werden.

- Werbung -

Doch in den frühen Morgenstunden fesselte das Paar ihren schwulen Gast – aus purer „Lust an körperlicher Misshandlung“, wie der Richter feststellte. Ein Nachbar hatte das Treiben mit dem Handy aufgenommen. Darauf ist nicht nur zu hören, wie der 27-Jährige vergeblich darum fleht, ihn gehen zu lassen. Auf dem Mitschnitt sind auch Schläge und schwulenfeindliche Beschimpfungen zu hören. Eine Frauenstimme sagt: „Du musst jetzt bluten“. Für den Richter eine „gruslige Szene“.

Der junge Mann erstickte langsam und qualvoll

Irgendwann stopfen die Beiden dem 27-Jährigen einen Socken in den Mund. Daran erstickt der junge Mann schließlich qualvoll. Einem Gutachter zufolge könnte der Todeskampf mehrere Stunden gedauert haben, bis irgendwann am Vormittag. Rettungskräfte können das Leben des Mannes nicht mehr retten – sie kommen zu spät.

Der Verteidiger des 45-Jährigen plädierte auf eine Strafe von maximal sechs Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Doch das sieht der vorsitzende Richter anders. Das Paar, das sich Monate vor dem Verbrechen kennenlernte, habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt, ist er sich sicher. Er verurteilt den Mann zu lebenslanger Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Freundin des Angeklagten wurde in eine Klinik eingewiesen

Seine 33-Jährige Freundin konnte nicht vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden. Sie ist wegen psychischen Problemen schuldunfähig. Während der Tat habe sie an einer akuten Psychose gelitten, leidet seit Jahren an einer paranoiden Schizophrenie und einem „ausgeprägten religiösen Wahn“.

Doch ihre antipsychotischen Medikamente hat sie zuvor abgesetzt – sie habe „keine ausreichende Krankheitseinsicht“, heißt das vor Gericht. Stattdessen hat sie an dem Abend eine große Menge Antidepressiva genommen. Weil sie als gefährlich für die Allgemeinheit gesehen wird, ordnete das Mannheimer Landgericht die weitere Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Sie hat das Urteil angenommen, es ist rechtskräftig.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner