Freitag, 29. März 2024
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Kein Asyl für schwulen Flüchtling, weil er Farben der Regenbogenfahne nicht kennt

Negative Bescheide häufen sich - und haben oft „gröbste rechtliche Mängel“

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Für empörte Diskussionen innerhalb der Community sorgt ein Bericht über homosexuelle Flüchtlinge, den der ORF gestern in der ZIB 2 gebracht hat: Denn schwule und lesbische Asylwerber haben in Österreich immer weniger Chancen, dass die Verfolgung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung als Asylgrund anerkannt wird. Und während die Regierung dazu schweigt, empört sich die Opposition.

Trotz Beziehung mit einem Mann und drohender Todesstrafe bekommt ein schwuler Iraner kein Asyl

Die ZIB 2 zeigte einen besonders verstörenden Fall auf: So hat ein gut integrierter Flüchtling aus dem Iran vor kurzem einem negativen Asylbescheid bekommen – obwohl ihm in seiner Heimat wegen seiner sexuellen Orientierung die Todesstrafe droht.

Die etwas seltsam anmutende Begründung: Obwohl er mit einem Österreicher, der übrigens nicht als Zeuge gehört wurde, in einer festen Beziehung zusammenlebt, konnte er seine Homosexualität „nicht glaubhaft beweisen“ – weil er die Farben der Regenbogenflagge nicht kannte.

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In letzter Zeit häufen sich negative Asylbescheide auch bei LGBT-Flüchtlingen – mit „gröbsten rechtlichen Mängeln“

Doch Menschenrechtsexperten zufolge sind solche Entscheidungen keine Einzelfälle. Wie der Verein Queer Base, der mehr als 300 LGBT-Flüchtlinge betreut, berichtet, häufen sich in letzter Zeit die negativen erstinstanzlichen Asylbescheide – wohl aus politischen Gründen.

Denn die Bescheide haben oft „gröbste rechtliche Mängel“, erklärt Julia Valenta, Rechtsberaterin von Queer Base, der ZIB 2: „Wir haben auch das Gefühl, dass es einen enormen Druck seitens der Politik gibt, (…) möglichst viele Asylanträge negativ zu bescheiden.“

Das zuständige Asylamt schweigt – doch SPÖ-Abgeordneter Lindner kritisiert die Praxis

Dass insgesamt 42 Prozent dieser abgelehnten Asylanträge nach Angaben des Justizministeriums in der nächsten Instanz wieder aufgehoben werden, scheint nicht für die Qualität der Arbeit des zuständigen Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zu sprechen. Das Amt war „aus Termingründen“ übrigens zu keiner Stellungnahme gegenüber den ORF-Redakteuren bereit.

Auch sonst schweigen die Verantwortlichen – doch Kritik kommt von der SPÖ. „Es kann nicht sein, dass das Schicksal von Geflüchteten anscheinend von Fragen abhängt, die in die Millionen-Show gehören, aber ganz sicher nicht in Asyl-Interviews“, zeigt sich SPÖ-Gleichstellungssprecher Mario Lindner entsetzt.

Für Lindner, der auch Bundesvorsitzender der sozialdemokratischen LGBTIQ-Organisation SoHo ist, zeige der Bericht in der ZIB 2 Missstände auf, „vor denen viele schon lange warnen. Der Staat Österreich hat die menschenrechtliche Pflicht, Asyl-Verfahren fair und mit Anstand abzuwickeln – das trifft ganz besonders auf verwundbare Gruppen wie schwule und lesbische Geflüchtete zu!“

Bis Mitte Juni müssen die zuständigen Minister die Karten auf den Tisch legen

Lindner hat deshalb schon im April 2018 parlamentarische Anfragen an Justizminister Josef Moser von der ÖVP und Innenminister Herbert Kickl von der FPÖ gestellt. Bis 19. Juni müssen diese nun wahrheitsgemäß Auskunft zur Situation von LGBT-Flüchtlingen in Österreich und zum Umgang mit diesen im Asyl-System geben.

„Innen- und Justizminister haben die Pflicht, sicherzustellen, dass die zuständigen Sachbearbeiter und Dolmentscher ein Mindestmaß an Schulung und Ausbildung haben, um die Situation von LGBTIQ-Geflüchteten nachvollziehen zu können“, fordert Lindner. Es sei „höchste Zeit, dass die zuständigen Ministerien handeln und entsprechende Standards bei den Asyl-Interviews gewährleisten!“

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