Mittwoch, 24. April 2024
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Deutschland: Drittes Geschlecht nur nach ärzlichem Gutachten?

In Österreich durch das Höchstgericht untersagt, in Deutschland bald Pflicht?

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In Deutschland liegt der erste Gesetzesentwurf des Innenministeriums zum Dritten Geschlecht vor – und wird von Aktivisten heftig kritisiert. Er sieht unter anderem vor, dass es für die rechtliche Anerkennung zum Dritten Geschlecht ein ärztliches Attest braucht – was in Österreich dem Erkenntnis dem Verfasssungsgerichtshof (VfGH) widersprechen würde.

Der Gesetzesentwurf widerspricht den Bedürfnissen der Betroffenen

Deshalb äußerte sich die Initiative „Dritte Option“, die sich für einen alternativen Geschlechtseintrag im Personenregister einsetzt, in einer Stellungnahme vom Dienstag ablehnend zu dem Entwurf. Der Text widerspreche „in fast allen zentralen Punkten den Bedürfnissen der Betroffenen“, so die Aktivisten.

Dem Gesetzesentwurf zufolge wäre das Dritte Geschlecht nämlich auf „Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ eingeschränkt. Das würde also nur jene Menschen betreffen, bei denen „Geschlechtschromosomen, das Genitale oder die Gonaden inkongruent sind“ medizinisch nachgewiesen wurden.

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Betroffene fordern Eintragung des Dritten Geschlechts auch ohne ärztlichen Nachweit

Dagegen laufen die Aktivisten Sturm: Sie fordern, dass das Dritte Geschlecht auch ohne medizinischen Nachweis im Personenregister eingetragen werden muss. Die Diagnose müsse eine freie Entscheidung sein, besonders dann, wenn kein Behandlungsbedarf besteht. Viele Betroffene stehen einer verpflichtenden ärztlichen Diagnose auch deshalb kritisch gegenüber, weil sie Mediziner bereits diskriminiert haben.

Es ist fraglich, ob diese Bestimmung einer neuerlichen Prüfung durch das BVerG standhalten würde. In Österreich hat der VfGH in seiner Begründung zur Einführung eines Dritten Geschlechts mit Blick auf Europarecht explizit festgehalten, dass das Verlangen eines medizinischen Attests für einen entsprechenden Eintrag nicht zulässig sei.

Entwurf des Bundesinnenministeriums ist nur eine schlechte Minimallösung

Das deutsche Bundesinnenministerium hat den Gesetzesentwurf zur Änderung des Personenstandsrechts bereits Anfang Juni erarbeitet. Seit dieser Woche liegt er auch Verbänden und Aktivisten zur Stellungnahme vor. Die Gesetzesänderung war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) notwendig geworden.

Es hat im Oktober 2017 festgestellt hatte, dass es verfassungswidrig sei, wenn im Geburtenregister nur „männlich“ und „weiblich“ als Geschlecht angegeben seien. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis Ende 2018 einen dritten Geschlechtseintrag im Register zu ermöglichen. Bereits vor einigen Wochen zeichnete sich ab, dass das von CSU-Chef Horst Seehofer geführte Ministerium nur die Minimalanforderungen des BVerG erfüllen werde.

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