Samstag, 20. April 2024
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Ehe für alle: Justizminister Moser lüftet erste Details

Im Ö1-Mittagsjournal spricht der Minister erstmals in Grundzügen über die Ehe-Öffnung

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Justizminister Josef Moser hat sich am Samstag im Ö1-Mittagsjournal erstmals zu Details über die Öffnung der Ehe in Österreich geäußert. Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) muss die Ehe ab 1. Jänner 2019 für schwule und lesbische Paare geöffnet werden. Und bis jetzt hat sich die Regierung zu diesem Thema eher bedeckt gehalten.

Viele Details noch unklar, aber Verpartnerte sollen sich für eine Ehe nicht scheiden lassen müssen

Wie die Umwandlung einer Verpartnerung in eine Ehe vonstattengehen soll, sei noch nicht geklärt, so der von der ÖVP bestellte Minister im ORF-Radio. Moser möchte allerdings vermeiden, dass ein Paar, das heiraten möchte und schon verpartnert ist, die Eingetragene Partnerschaft vorher auflösen muss.

Einer Abschaffung der Eingetragenen Partnerschaft erteilte Moser eine Absage. Das könnte als „Zwang zur Ehe“ ausgelegt werden, erklärte der Minister in Mittagsjournal. An eine Liberalisierung des Eherechts sei aber nicht gedacht, betonte Moser schon vorher, die Eingetragene Partnerschaft soll als „modernere Variante“ bestehen bleiben.

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Ministerium teilt damit Argumentation von RKL-Präsident Graupner

Damit bestätigt der Justizminister, was Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitee Lambda (RKL), schon gesagt hatte. Denn im Eherecht heißt es, dass eine Ehe dann nichtig sei, „wenn ein Teil zur Zeit ihrer Schließung mit einer dritten Person in gültiger Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebte“.

Da allerdings nur von einer „dritten Person“ die Rede ist, sei es umgekehrt in Ordnung, wenn jemand dieselbe Person eheliche, mit der er bereits in einer EP lebe, so Graupner, der die Eheöffnung vor dem VfGH für seine Mandanten erkämpft hat. Nun scheint klar, dass das Justizministerium diese Ansicht teilt.

Auch ein Wechsel von der Ehe zur Eingetragenen Partnerschaft wäre möglich, um Unterhalt zu sparen

Sollte der Gesetzgeber nicht entsprechend reagieren, wäre übrigens auch ein umgekehrter Wechsel möglich, gibt Graupner zu bedenken: Wenn also Mann und Frau bisher in einer Ehe lebten, könnten sie in eine Eingetragene Partnerschaft wechseln. Diese hat weniger Rechte und Pflichten als die Ehe. So wäre die Trennung leichter und es gäbe danach weniger Unterhalt.

Die Ehe wird nach dem Urteil des VfGH spätestens mit dem 1. Jänner 2019 geöffnet. Schon  heuer dürfen übrigens jene fünf homosexuelle Paare heiraten, die vor der Entscheidung zum VfGH gegangen waren. Für sie gelten die neuen Regeln bereits.

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