Freitag, 19. April 2024
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Bayern: Frau verliebt sich in gute Freundin und tötet deren Partner

In Hof wird ein tragischer Fall verhandelt

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Tödlich endete eine lesbische Schwärmerei in Bayern: Weil sie den Lebensgefährten ihrer Angebeteten getötet hatte, muss sich eine 39-Jährige vor dem Landgericht in Hof verantworten. Das berichtet unter anderem die Süddeutsche Zeitung.

Nach einem Krankenhausaufenthalt verliebte sich Miriam P. in ihre gute Freundin

Eigentlich fiel Miriam P. in ihrer Nachbarschaft nicht auf: Die Altenpflegerin war glücklich verheiratet, in der Kirche aktiv und galt als hilfsbereit. Doch nachdem sie 2016 im Krankenhaus war, dürfte sich in ihrem Leben etwas gravierend geändert haben: Sie verliebte sich in Angelika O., eine gute Freundin und steigerte sich in diese Schwärmerei herein.

So sehr, dass sie dafür deren Lebensgefährten getötet hat: Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, den 64-Jährigen Im November 2017 mit einem Cocktail aus Fruchtsäften und reinem Ethylenglykol vergiftet zu haben – weil er ihrer Ansicht nach der Beziehung der beiden Frauen im Weg stand.

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Sie wollten Miriam P. sagen, dass sie sich keine weiteren Hoffnungen machen sollte

Das Opfer und seine Lebensgefährtin hatten Miriam P. damals zu sich nach Hause eingeladen. Sie waren seit etwa einem Jahr zusammen und hatten die Wohnung des Mannes frisch renoviert. Bei dem Besuch wollte Angelika O. der 39-Jährigen klar machen, dass sie an einer Beziehung nicht interessiert sei.

„Wir haben beschlossen: Wir holen sie mal zu uns, damit sie sieht, dass ich angekommen bin und einen lieben Mann habe“, erinnert sich die frühere Freundin beim Prozess. Kennengelernt habe man sich 2013 in einem Baumarkt, nach dem Krankenhausaufenthalt habe Miriam P. begonnen, sie zu stalken, erinnert sich die Frau. Immer wieder kommen Angelika O. während der Aussage die Tränen. Sie versucht, jeden Blickkontakt zu der Angeklagten zu vermeiden.

Bei dem Besuch habe Miriam P. dann das Getränk als „Gastgeschenk“ mitgebracht und Manfred J. angeboten. Sie wusste, dass ihre Freundin keinen Alkohol trinkt. Geschmeckt hat er ihm nicht – seiner Freundin sagte er danach, dass er ihn nur aus Höflichkeit getrunken habe. Doch er verfehlte seine Wirkung nicht. Der 64-Jährige musste noch in der Nacht ins Krankenhaus eingeliefert werden, wo er ins Koma fiel und 18 Tage später starb.

Miriam P. hätte das Opfer noch retten können – doch sie schwieg

Dabei hätte ihn Miriam P. noch retten können: Denn die Ärzte wussten zunächst nicht, was die Ursache für den schlechten Zustand von Manfred J. war. Die 39-Jährige gab sich ahnungslos, habe Angelika O. zum Krankenhaus begleitet, im Park ihren Hund ausgeführt. Immer wieder fragen die Ärzte, was Manfred J. zu sich genommen haben könnte, doch Miriam P. schweigt.

Die Tötungsabsicht streitet Miriam P. vor Gericht ab. „Ich wollte keinesfalls, dass er stirbt“, macht die 39-Jährige in einer persönlichen Erklärung klar, die ihre Anwälte verlesen. Sie habe den Mann lediglich für ein paar Tage außer Gefecht setzen wollen, um mit ihrer Freundin über mögliche Zukunftspläne sprechen zu können. Sie habe den Eindruck gehabt, dass diese „in der Beziehung doch nicht so glücklich war, wie sie vorgab“.

Vor Gericht bestreitet Miriam P. die Tötungsabsicht

Miriam P. erklärt vor Gericht, dass sie von Geburt an unter verminderter Intelligenz leide und ihr der Unterschied zwischen dem potenziell tödlichen Frostschutzmittel Ethylenglykol und Ethanol, also Alkohol, nicht klar gewesen sei. Allerdings fand die Polizei auf ihrem Computer Recherchen zu „Vergiftung“, „Ethylenglykol“, dessen potenziell tödlicher Wirkung – und eine Abfrage, was das Wort „potenziell“ bedeutet.

Und das ist nicht das Einzige, was die Ermittler auf dem Computer der Altenpflegerin finden: Schon Monate vor der Tat recherchiert im Internet zu „giftigen Pflanzen im Garten“. Bei der Durchsuchung ihrer Wohnung werden später hochgiftige Rizinus-Samen ebenso gefunden wie ein Mischung aus Weinbrand und Koffein-Tabletten.

Als sie von der Kriminalpolizei verhaftet wurde, hat sich Miriam P. in ein Nervenkrankenhaus aufnehmen lassen. Noch auf der Fahrt legt sie ein Geständnis ab. Das Urteil soll am 27. Juli fallen, Miriam P. muss sich wegen Mordes verantworten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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