Donnerstag, 28. März 2024
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Luxemburg vereinfacht Geschlechtsanpassung für Trans- und Intersexuelle

Kein Zwang zu Operationen oder einem Gutachten mehr

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Die Luxemburger Abgeordnetenkammer hat gestern mit großer Mehrheit ein Gesetz verabschiedet, mit dem es für Trans- und Intersexuelle leichter wird, ihr amtliches Geschlecht zu ändern. Künftig sind für eine Anpassung keine medizinischen Eingriffe mehr nötig. Auch der Gutachterzwang fällt. Für die Neuregelung sprach sich unter anderem auch Premierminister Xavier Bettel aus.

Nur die Rechtspopulisten stimmten gegen das fortschrittliche Gesetz

Gesetz 7146 „betreffend die Änderung der Erwähnung des Geschlechts und der Vornamen im Personenstand und der Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches“ wurde mit 57 zu 3 Stimmen beschlossen, lediglich die Abgeordneten der rechtspopulistischen ADR stimmten gegen den Entwurf.

Damit reicht künftig im Großherzogtum Luxemburg ein einfacher schriftlicher Antrag, um das amtliche Geschlecht anzupassen. Diesem Antrag müssen einige Dokumente wie ein Auszug aus dem Strafregister oder die Geburtsurkunde vorgelegt werden.

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Keine Operation, kein Gutachten – aber eine Prüfung der Ernsthaftigkeit des Antrags

Die Behörde prüft allerdings die Ernsthaftigkeit des Antrags. So müssen sich Betroffene öffentlich zu dem Geschlecht, dem sie sich zugehörig fühlen, bekennen und dieses Geschlecht auch in der eigenen Umgebung leben. Das Verfahren gilt für luxemburgische Staatsbürger im In- und Ausland sowie für alle Ausländer, die seit mindestens einem Jahr in dem Großherzogtum gemeldet sind.

Bei Minderjährigen ab dem fünften Lebensjahr müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen. Sollten diese die Zustimmung verweigern, entscheidet das Bezirksgericht. Bei Kindern, die das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine Genehmigung durch das Amtsgericht erforderlich.

Schätzungen zufolge betrifft das neue Gesetz etwa 3.700 Menschen in Luxemburg: Internationalen Studien zufolge sind etwa 0,7 Prozent der Männer und 0,6 Prozent der Frauen intersexuell oder transsexuell. Die amtliche Anpassung des Geschlechts kann auch wieder rückgängig gemacht werden.

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