Donnerstag, 28. März 2024
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Asyl wegen Regenbogenflagge abgelehnt: Happy End vor Gericht

Nach Ablehnung durch das Asylamt hat ein schwuler Iraner vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen

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Das Schicksal von Navid sorgte im Juni für Empörung innerhalb der Community: Der gut integrierte Asylwerber aus dem Iran bekam einen negativen Asylbescheid: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) glaubte ihm trotz einer festen Beziehung zu einem Mann nicht, schwul zu sein – weil er die Bedeutungen der einzelnen Farben der Regenbogenflagge nicht kannte. Nun hat der Fall ein Happy End.

Das Gericht erkannte Navid den Asylstatus zu

Wie der Verein Queer Base, der mehr als 300 LGBT-Flüchtlinge betreut, auf Twitter berichtet, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) den negativen Asylbescheid jetzt einkassiert. Es hat Navid den Asylstatus zuerkannt. „Wir freuen uns sehr gemeinsam mit Navid und allen Unterstützer_innen!“, so die NGO auf Twitter.

"Kennen Sie die Bedeutung der einzelnen Farben der Regenbogenfahne?" Navid aus dem Iran, der aufgrund dieser Frage vom BFA einen negativen Bescheid bekommen hat, wurde jetzt vor dem BVwG der Asylstatus zu erkannt. 🖤💜💙💚💛🧡❤️🏳️‍🌈🏳️‍🌈🏳️‍🌈🏳️‍🌈🏳️‍🌈🏳️‍🌈🏳️‍🌈 pic.twitter.com/Syj4dMdueb

— Queer Base (@Queer_Base) August 13, 2018

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Denn der ursprüngliche negative Bescheid des BFA hatte mehrere Lücken. So wurde beispielsweise sein Partner nicht als Zeuge gehört. Als offen schwuler Mann droht Navid im Iran auch die Todesstrafe. Im Jahr 2014 ist er geflohen, in Österreich hat er sich gut integriert.

In der ersten Instanz gibt es immer mehr Ablehnungen mit „gröbsten rechtlichen Mängeln“

Doch Navids negativer erstinstanzlicher Bescheid ist kein Einzelfall: Die Bescheide, mit denen die Anträge von LGBT-Geflüchteten abgelehnt werden, haben oft „gröbste rechtliche Mängel“, erklärte Julia Valenta, Rechtsberaterin von Queer Base, im Juni der ZIB 2.

„Wir haben auch das Gefühl, dass es einen enormen Druck seitens der Politik gibt, (…) möglichst viele Asylanträge negativ zu bescheiden“, so Valenta weiter. Denn die negativen erstinstanzlichen Bescheide häufen sich bei jenen Flüchtlingen, die von Queer Base betreut werden. Einen Eindruck, den das BFA nicht widerlegen möchte: Man war „aus Termingründen“ zu keiner Stellungnahme bereit.

Der jetzige Innenminister Herbert Kickl kritisierte schon 2015 das Asylrecht für homosexuelle Flüchtlinge

Klar ist, dass der zuständige Innenminister Herbert Kickl von der FPÖ offenbar kein großer Freund des Asylrechts für sexuelle Minderheiten ist. In seiner Aufgabe als Generalsekretär der Freiheitlichen kritisierte er unter anderem im August 2015 das Asylrecht für homosexuelle Flüchtlinge.

Die Europäische Menschenrechtskonvention sei „Grundlage für eine exzessive Auslegung der Asylbestimmungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der mit seinen Urteilen quasi gesetzgebend wirke, so werde etwa Homosexualität als Asylgrund anerkannt“, so Kickl damals.

Kickl sprach sich damals für eine „österreichische Menschenrechtskonvention“ aus – in der Homosexualität dann offenbar kein Asylgrund mehr ist. Bereits im Februar 2011 kritisierte der jetzige Klubobmann Johann Gudenus, dass einem Nigerianer in Österreich Asyl gewährt wurde, „weil er angeblich homosexuell sei und damit in seinem Heimatdorf Verfolgung zu befürchten hätte“.

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